Bei Skiunfällen kommen lange vor der Frage nach dem Verursacher eine Reihe von Versicherungen ins Spiel: Kranken-, Unfall-, dann Haftpflicht- und...

Bei Skiunfällen kommen lange vor der Frage nach dem Verursacher eine Reihe von Versicherungen ins Spiel: Kranken-, Unfall-, dann Haftpflicht- und womöglich die Rechtsschutzversicherung. Die Behandlung von Ärzten oder im Krankenhaus zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, meist auch im Ausland gegen Vorlage der Belege. Bei einer privaten Unfallversicherung kann man die Summe selbst festlegen und damit "den eigenen Körper versichern", wie die Allianz-Expertin Sabine Schaffrath dem Abendblatt sagte. Ausgenommen vom Versicherungsschutz seien dabei aber generelle Risiken wie Alkoholmissbrauch oder Unfälle bei Reisen in Kriegsgebiete. Die private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn zum Beispiel die "Gegenseite" Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangt. Das könnten im Fall Althaus die Erben des anderen Unfallopfers sein. Die Schuldfrage muss aber erst geklärt werden. Österreichische Gerichte haben immer die Regeln des Skiverbandes FIS zugrunde gelegt. Bei Schadenersatz muss der Unfallverursacher nicht in jedem Fall zahlen. Mit dem Verkauf von Skipässen übernimmt der Pistenbetreiber Sorgfaltspflichten: Er muss die Pisten gut ausschildern und präparieren.