Kommentar

Im Sommer 1998 beschloss die damalige Bundesregierung ein Gesetz, das es erlaubte, DNA-Spuren von Schwerverbrechern zu speichern. Die Kritik daran war groß. Viele befürchteten den massenweisen Missbrauch der sensiblen Daten. Vom gläsernen Menschen war die Rede. Wohl ein Irrtum. Denn die Vorteile von Kommissar DNA überwiegen bei weitem, wie sich jetzt zeigt. 6600 Verbrecher wurden seit 1998 durch Genanalysen von Sperma-, Speichel- oder Blutproben überführt. Verbrecher, die ohne dieses Mittel wohl immer noch auf freiem Fuß wären. Wie Jens W. - er hatte 1995 eine Frau vergewaltigt und ermordet. Im Jahr 2000 nahm man von ihm routinemäßig im Gefängnis eine Speichelprobe - Treffer! Oder Ronny R. - 1997 vergewaltigte und ermordete er die elfjährige Christina Nytsch. Auch er wurde durch eine Speichelprobe überführt. Nur zwei Fälle von vielen. Doch sie zeigen, dass Innenminister Otto Schily Recht hat mit seiner Forderung, die Gendatei weiter auszubauen. Denn je mehr genetische Daten von Verbrechern zur Verfügung stehen, desto größer wird auch die Gefahr für sie, erwischt zu werden. Und darauf kommt es bei der Verbrechensbekämpfung schließlich an.