Der Bundestag hat eine umfassende Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. 12.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan.

Berlin. Die Bürger werden künftig regelmäßig zu ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt. Ein vom Bundestag am Freitag mit großer Mehrheit verabschiedetes Gesetz sieht vor, dass alle Krankenversicherten über 16 Jahre von ihrer Kasse ausführliche Informationen zum Thema Organspende sowie einen Spenderausweis zugeschickt bekommen. Die Versicherten sollen zudem zu einer Entscheidung aufgerufen werden. Es drohen aber keine Konsequenzen, wenn sie dies nicht tun. Ziel des fraktionsübergreifend ausgehandelten Gesetzes ist es, auf diese Weise die Spendebereitschaft zu erhöhen.

Gesundheitsminister Daniel Bahr betonte, das Gesetz akzeptiere, wenn sich Menschen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht entscheiden könnten. "Aber wir sagen den Bürgerinnen und Bürgern auch: `Wir werden nicht locker lassen und werden regelmäßig immer wieder informieren`.“ Dies sei die Gesellschaft den 12.000 Menschen schuldig, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warteten. Die Botschaft an die Menschen laute: "Gebt Euch einen Ruck, entscheidet Euch am besten für die Organspende.“

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In Deutschland gilt damit weiterhin das Prinzip, dass Bürger zu Lebzeiten – oder aber nach Hirntod die Angehörigen - der Entnahme von Organen und Gewebe ausdrücklich zustimmen müssen, um eine Entnahme zu ermöglichen. Hinzu kommt nun die regelmäßige Information und Abfrage der Bereitschaft des Einzelnen.

Mehr Informationen sollen nicht nur die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bereithalten. Auch die Behörden sollen bei der Ausgabe neuer Pässe, Personalausweise und Führerscheine Aufklärungsunterlagen aushändigen.

Die Bereitschaft zur einer Organspende soll künftig auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte vermerkt werden können. Dies ist aber vermutlich erst ab 2017 der Fall.

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Vorgesehen sind zudem Verbesserungen für Lebendspender von Organen und Gewebe, die in einer ebenfalls vom Bundestag verabschiedeten Änderung des Transplantationsgesetzes enthalten sind. Lebendspender erhalten künftig einen Rechtsanspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung, ein höheres Krankengeld und einen Anspruch auf medizinische Behandlung, Rehabilitation und Fahrtkosten. Zudem werden die Entnahmekrankenhäuser für Organe verpflichtet, künftig einen Transplantationsbeauftragten einzusetzen. (rtr)