Die amerikanische Richterin Shira Scheindlin hat den Einspruch gegen das Urteil für den russischen Waffenhändler Viktor Bout abgewiesen.

New York. Keine Chance für Viktor Bout. Die amerikanische Richterin Shira Scheindlin hat den Einspruch gegen das Urteil für den russischen Waffenhändler abgewiesen. Eine Sprecherin des US-Bundesgerichts in New York bestätigte die Nachricht. Russische Anwälte hatten gefordert, den Prozess wegen angeblicher Befangenheit einer Geschworenen neu aufzurollen.

Nach Angaben der Justiz vernahm Richterin Shira Scheindlin die Geschworene bei einer öffentlichen Anhörung. Die Frau gab zu, vor Beginn der Verhandlung den Hollywoodfilm „Händler des Todes“ mit Nicolas Cage gesehen zu haben. Ihr sei allerdings erst nach dem Ende des Prozesses klar geworden, dass es in dem Film um Bouts Taten geht.

+++ Mutmaßlicher Waffenhändler kann ausgeliefert werden +++

+++ Der "Händler des Todes" muss in den USA vor Gericht +++

+++ Schuldig in allen Punkten: Waffenhändler Bout muss in Haft +++

Der 44-jährige Bout war im November unter anderem für Verschwörung zum Mord verurteilt worden. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe. Das Strafmaß soll im Februar verkündet werden.

Der Russe soll zwei Jahrzehnte lang Armeen, Rebellen und Terroristen auf der ganzen Welt mit Waffen versorgt haben. Begonnen hatte er als Ex-Offizier der sowjetischen Luftwaffe mit einem Lufttransportunternehmen.

Ende 2008 wurde Bout festgenommen. US-Agenten hatten sich als kolumbianische Rebellen ausgegeben, die unter anderem Flugabwehrraketen zum Abschuss von Passagierflugzeugen kaufen wollten. Bout soll versprochen haben, alle Wünsche zu erfüllen. Beim nächsten Treffen mit den Agenten klickten dann die Handschellen. (dpa)