Um zwei Wochen wurde der erste Gerichtstermin verschoben. Die Anwälte von Strauss-Kahns hoffen auf eine Einstellung des Verfahrens.

New York. Zwei Wochen Aufschub: Der ehemalige IWF-Direktor Dominique Strauss-Kahn muss nicht wie geplant am 18. Juli, sondern erst am 1. August wieder zum nächsten Gerichtstermin erscheinen, um weiteren Ermittlungen zur Klärung der Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn mehr Zeit zu geben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der ursprünglich für den 18. Juli angesetzte Termin am Montag vom Gericht in New York verschoben. Strauss-Kahns Anwälte William Taylor und Benjamin Brafman berichteten, sie hofften, dass der Staatsanwalt in dem verlängerten Zeitraum zu der "notwendigen Entscheidung kommt, den Fall einzustellen". Die Staatsanwaltschaft teilte mit, beide Seiten sollten bis zum 1. August ihre Ermittlungen fortsetzen. Der Antrag auf Verschiebung des ursprünglichen Termins sei eine Routinemaßnahme.

Nachdem Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens aufkamen, das Strauss-Kahn beschuldigt hat, wurde der Hausarrest des ehemaligen Direktors des Internationalen Währungsfonds (IWF) aufgehoben. Die Anklage gegen ihn besteht allerdings weiterhin, auch das Land darf Strauss-Kahn nicht verlassen. Die Staatsanwaltschaft erklärt weiter, es gebe gerichtsmedizinische und andere Beweise, die die Aussage der 32-jährigen Hotelangestellten stützten. (dapd)

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So lief der Fall Strauss-Kahn ab

Die Klage des Zimmermädchens wird nun wohl fallen gelassen, dafür muss sich Strauss-Kahn jetzt in Frankreich verantworten: Eine Journalistin hatte ihn wegen versuchter Vergewaltigung angezeigt. Lesen Sie hier alle Ereignisse nach.

- 14. Mai: Strauss-Kahn wird kurz vorm Abflug nach Paris in New York festgenommen. Nach der später veröffentlichten Anklageschrift soll der IWF-Chef in seiner Hotelsuite versucht haben, ein 32-jähriges Zimmermädchen zu vergewaltigen.

- 15. Mai: Die Frau identifiziert Strauss-Kahn, wie Medien berichten.

- 16. Mai: Eine New Yorker Richterin entscheidet, dass Strauss-Kahn vorerst in Haft bleibt. Sie begründet dies mit Fluchtgefahr. Eine Kaution von einer Million Dollar lehnt sie ab. Die New Yorker Staatsanwaltschaft legt Strauss-Kahn sechs Straftaten zur Last, darunter versuchte Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch. Erste Berichte über ein Alibi des 62-Jährigen tauchen auf. Nach Meldungen französischer Medien war der IWF-Chef zur mutmaßlichen Tatzeit gar nicht im Hotel, sondern traf seine Tochter. Er habe seine Hotel-Rechnung um 12.28 Uhr bezahlt und sei dann Essen gegangen. Eine regierungsnahe französische Website veröffentlicht angebliche Polizeiprotokolle und diplomatische Berichte. Danach hat die Polizei DNA-Spuren, vermutlich Sperma, sichergestellt. Auf Strauss-Kahns Oberkörper seien Kratzspuren zu sehen gewesen. Die New Yorker Justiz prüft, ob der IWF-Chef schon einmal eine Frau angegriffen hat. Ein früherer Fall außerhalb der USA gleiche in groben Zügen dem aktuellen Vorwurf.

- 17. Mai: Strauss-Kahn soll nach Angaben eines New Yorker Boulevardblattes die Möglichkeit von „einvernehmlichem Sex“ eingeräumt haben. Er genießt nach Angaben des IWF keine diplomatische Immunität. Das Zimmermädchen will gegen den Chef des Internationalen Währungsfonds aussagen, sagt ihr Anwalt. Sie arbeite bereits mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen. In seiner Gefängniszelle bleibt der IWF-Chef wegen angeblicher Selbstmordgefahr rund um die Uhr unter Beobachtung.

- 18. Mai: Die Lage für Strauss-Kahn wird immer prekärer. US-Finanzminister Timothy Geithner fordert offen eine Übergangslösung für die Führung des Währungsfonds. Das mutmaßliche Opfer sagt überraschend vor einer Grand Jury aus. Der Fernsehsender CNN berichtet, dass die 32-Jährige abgeschirmt in New York vernommen wird. Die Grand Jury hat letztlich zu entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen den Franzosen kommt.

- 19. Mai: Die Grand Jury bestätigt alle Anklagepunkte gegen Strauss-Kahn. Er zieht die Konsequenzen aus der Sex-Affäre und tritt als IWF-Chef zurück. Er weist aber weiter alle Vorwürfe zurück.

- 20. Mai: Strauss-Kahn kommt gegen sechs Millionen Dollar Kaution und unter hohen Auflagen auf freien Fuß. Er darf New York nicht verlassen und muss eine elektronische Fußfessel tragen. Eine Sicherheitsfirma bewacht den 62-Jährigen auf Schritt und Tritt, sein Reisepass wird einbehalten.

- 6. Juni: Strauss-Kahn erklärt sich vor einem New Yorker Gericht in allen Anklagepunkten für „nicht schuldig“.

- 1. Juli: Strauss-Kahn wird aus seinem strengen Hausarrest entlassen. Der Staatsanwaltschaft sind inzwischen erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hotelangestellten gekommen. Amerikanischen Medienberichten zufolge soll sie mit einem inhaftierten Freund über die Möglichkeit gesprochen haben, Geld aus dem Vorfall zu schlagen.

- 4. Juli: Strauss-Kahn wird in einem weiteren Fall der versuchten Vergewaltigung beschuldigt. Die französische Publizistin Tristane Banon kündigt eine entsprechende Anzeige an. Zu der Tat sei es im Februar 2003 während eines Interviews gekommen. Strauss-Kahn kündigt umgehend rechtliche Schritte wegen falscher Anschuldigungen an. (dpa)