Berlin. Es steht schlecht um die Finanzen vieler Kliniken. Der Bund will das System reformieren – doch womöglich fehlen ihm dafür die Rechte.

Die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform verstoßen nach Ansicht einer Studie gegen die in der Verfassung verankerte Gesetzgebungskompetenz der Länder. „Das Grundgesetz sieht weder für das Krankenhauswesen im Allgemeinen noch für die Krankenhausplanung im Besonderen eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes vor“, heißt es in dem 144-seitigen Rechtsgutachten, welches am Donnerstag in Berlin vorgestellt werden soll. Verfasser der Studie ist Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg.

In Auftrag gegeben wurde die Ausarbeitung von den drei unionsgeführten Gesundheitsministerien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie sollte die Verfassungsmäßigkeit der Expertenvorschläge untersuchen, welche die 17-köpfige Regierungskommission auf Geheiß von Karl Lauterbach (SPD) zur Krankenhausreform vorgelegt hatte. Lesen Sie auch: Diese radikale Änderung gibt es seit 2023 bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Krankenhäuser: Länder müssen laut Studie großen Gestaltungsspielraum behalten

Laut Gutachten müssen den Ländern auch nach der Reform eigenständige erhebliche Gestaltungsspielräume für die Krankenhäuser in Deutschland verbleiben. Der Bund dürfte verkürzt gesagt keine Regelungen treffen, die Einfluss auf die Krankenhausstruktur eines Bundeslandes haben. Lesen Sie auch: Professionelle Zahnreinigung: Welche Krankenkassen zahlen

Karl Lauterbach bei der Bundespressekonferenz.
Karl Lauterbach bei der Bundespressekonferenz. © imago/Future Image

Das im Dezember vorgelegte Konzept der Expertenkommission ist die Grundlage, an der sich die Gesetzespläne orientieren sollen. In Bund-Länder-Beratungen sind aber schon einige andere Akzentsetzungen deutlich geworden. Im Kern soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um Kliniken von ökonomischem Druck zu lösen. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen sie einen größeren Anteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Lesen Sie hier mehr: So funktioniert die elektronische Patientenakte

Im Blick steht auch, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Auch interessant: Krankenkasse lehnt Antrag ab: Warum sich Widerspruch lohnt

Kritiker der Reformpläne fürchten, dass dadurch die Notfallversorgung und die reguläre stationäre Versorgung in vielen Krankenhäusern nicht aufrechterhalten werden kann. Bayern präsentierte dazu schon im Februar eine Studie, wonach jedes achte Krankenhaus im Freistaat gefährdet sei. Auch seitens der Kommunen war wiederholt vor einem Kollaps in der Krankenhausversorgung gewarnt worden. (fmg/dpa)