Berlin. Laut Statistik hat sich die Zahl der staatenlosen Menschen in Deutschland seit 2014 verdoppelt. Viele sind Kinder und Jugendliche.

In Deutschland leben immer mehr als staatenlos registrierte Menschen. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte, hat die Zahl zuletzt einen neuen Höchststand erreicht. So wurden laut Statistik Ende 2022 deutschlandweit 29.455 Männer und Frauen als Staatenlose im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Ein Viertel davon waren demnach Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

"In den Jahren 2005 bis 2013 hatte sich die Zahl der Personen mit anerkannter Staatenlosigkeit in Deutschland stets zwischen 13.000 und 14.000 bewegt", erklärten die Expertinnen und Experten des Statistisches Bundesamts. "Mit dem Einsetzen der starken Fluchtmigration ab 2014 verdoppelte sie sich dann bis zum Jahresende 2022."

Staatenlosigkeit kann unterschiedliche Ursachen haben

Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen werden Menschen als staatenlos bezeichnet, wenn kein Staat diese als Staatsangehörige ansieht. Die Ursachen für Staatenlosigkeit seien vielfältig, erklärten die Statistiker. Dazu gehörte beispielsweise das Fehlen offizieller Dokumente wie Ausweise oder Geburtsurkunden.

Aber auch Geschlechterdiskriminierung könne Staatenlosigkeit begründen. "In einigen Ländern der Welt können beispielsweise Frauen ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihr Kind weitergeben", hieß es. "Erkennt der Vater die Vaterschaft nicht an oder ist der Vater unbekannt, wird das Kind staatenlos."

Hälfte der registrierten Staatenlosen in Syrien geboren

Laut Bundesamt stieg die Zahl der in Deutschland geborenen Staatenlosen seit 2014 von 3550 auf 4860. Gleichzeitig hat sich die Zahl der im Ausland geborenen Staatenlosen seit 2014 von 11.100 auf 24.595 mehr als verdoppelt. Mit einem Anteil von 48 Prozent wurde knapp die Hälfte der Ende 2022 registrierten Staatenlosen in Syrien geboren.

Nur knapp 16 Prozent der staatenlosen Personen kamen in Deutschland auf die Welt. Hier geborene Kinder ausländischer Eltern bekommen keine deutsche Staatsbürgerschaft, wenn nicht mindestens ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland lebt sowie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine spezielle Aufenthaltserlaubnis hat.

(csr/dpa)