Berlin. Noch immer gelten Gesetze, die in der Nazi-Zeit in Kraft getreten sind – und das entsprechende Vokabular tragen. Das soll sich ändern.

Im Gesetz für Heilpraktiker fallen die Spuren des Nationalsozialismus im deutschen Recht noch immer sofort ins Auge. Gleich in der Einleitung heißt es, dass die „Reichsregierung“ das folgende Gesetz beschlossen habe. Und Paragraf 2 bestimmt, dass der „Reichsminister des Inneren“ und der „Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung“ erleichterte Bedingungen für Heilpraktiker für das Medizinstudium zulassen können.

Das Gesetz für Heilpraktiker trat 1939 in Kraft – mitten in der NS-Zeit. Und es ist nicht das einzige Gesetz, das bis heute nicht von den Vokabeln der Nationalsozialisten befreit wurde. In einem Schreiben an die Bundesministerien hält Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fest, dass eine Prüfung durch sein Haus ergeben habe, „dass der noch verbleibende Bereinigungsbedarf – insbesondere auch im Hinblick auf reichsrechtliche Begriffe – zehn Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen betrifft“.

Buschmann will NS-Sprache aus Gesetzen streichen

Diese Rechtsvorschriften sollten nun „von den jeweils federführenden Ressorts auf etwaige Bereinigungserfordernisse geprüft“ und in „Rechtbereinigungsgesetzen“ bereinigt werde, heißt es in dem Brief von Buschmann, der unserer Redaktion vorliegt. Darunter etwa das Gesetz über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband von 1933, die Verordnung über öffentliche Spielbanken von 1938 und die „Verordnung über die Steuerbegünstigung von Stiftungen“.

In der Vergangenheit sei „schon viel erreicht“ worden, hält der Justizminister fest. „Insbesondere mit den früheren Rechtsbereinigungsgesetzen hat das Parlament zahlreiche vorkonstitutionelle Vorschriften, die aus der Zeit des Nationalsozialismus weiter galten, umfassend geändert oder aufgehoben.“

Knapp zwei Dutzend Gesetze und Verordnungen enthalten noch NS-Vokabeln

So hatte der Bundestag 2021 bereits das Gesetz zur Namensänderung von der NS-Sprache befreit, wo ebenfalls noch Begriffe wie „Reichsregierung“ enthalten waren. Mit dem Gesetz wurden jüdische Mitbürger während der NS-Zeit antisemitisch stigmatisiert. Die Initiative zur Reform ging auf den Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, zurück.

Die bereits reformierten Gesetze würden die Bundesregierung „jedoch nicht von der permanenten Aufgabe entbinden, den Bestand des geltenden Rechts daraufhin zu überprüfen, welche Vorschriften zu bereinigen sind“, schreibt nun Minister Buschmann. Sein Haus hat eine Liste erstellt mit knapp zwei Dutzend geltenden Gesetzen und Verordnungen, in denen noch NS-Vokabeln enthalten sind. Die Anlage und das Schreiben gingen nun an die verschiedenen Bundesministerien, in denen die Verantwortung für die jeweiligen Gesetze liegt.