Berlin. Bis zu 3000 Euro kann der Arbeitnehmer seinen Beschäftigten als Inflationsprämie zahlen. Diese Rechte haben Empfänger von Hartz IV.

Die Inflation lässt die Preise für Energie, Lebensmitteln und Sprit extrem ansteigen. Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie der Regierung soll Abhilfe schaffen. Doch kommt sie auch Beziehern von Hartz IV zugute?

Die Inflationsausgleichsprämie, im Volksmund Inflationsprämie genannt, ist Teil des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung. "Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien", heißt es in dem entsprechenden Beschluss.

Hartz IV: Auszahlung der Inflationsprämie ist freiwillig für Arbeitgeber

Dementsprechend dürfen laut Bundesregierung Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Zeitraum vom 26. Oktober bis 31. Dezember ihren Beschäftigten steuerfreie Sonderzahlungen auszahlen. Die Prämie ist aber eine freiwillige Leistung des Arbeitgeber und kann von jedem Unternehmen selbst entschieden werden.

Die Inflationsausgleichsprämie kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die maximale Grenze sind aber 3.000 Euro. Bis zu dieser Summe ist der Bonus auch von Sozialabgaben befreit.

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Beim Übermitteln der Prämie muss zudem deutlich gemacht werden, dass diese aufgrund der Preissteigerung erfolgt. So darf der Ausgleich nur zusätzlich zum ohnehin auszuzahlenden Arbeitslohn verbucht werden.

Außerdem hat die Bundesregierung festgelegt, dass die Inflationsprämie nicht als einkommensabhängige Sozialleistung angerechnet wird. Das bedeutet, dass Menschen, die ihr geringes Gehalt mit Hartz IV aufstocken die Prämie nicht als Einkommen angerechnet wird.

Die Sonderzahlung ist zudem nicht an ein aktives Arbeitsverhältnis gebunden. Zahlt das Unternehmen die Prämie, haben auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Elternzeit oder im Krankengeld an Anrecht darauf.

Das dritte Entlastungspaket von Bund und Ländern beinhaltet in seiner Höhe von 200 Milliarden Euro nicht nur die Inflationsprämie. Auch die Regelungen zum 49-Euro-Ticket so wie die Strom- und Gaspreisbremse wurden darin festgelegt.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.