- Auf Renten werden in Deutschland zahlreiche Abzüge fällig
- Das betrifft Steuern, aber auch andere Abgaben, etwa für Versicherungen
- Wie viel wird am Ende von der Rente abgezogen? Wir zeigen, wie viel im Monat wirklich übrig bleibt
Millionen von Arbeitnehmern haben es einfach. Auf ihrer Lohnabrechnung sind alle Abzüge sauber aufgeschlüsselt: Lohnsteuer, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind in genauer Höhe als Abzüge aufgeführt. Am Ende bleibt der Netto-Lohn.
Über die Höhe der zu erwartenden gesetzlichen Rente klärt der jährliche Bescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf. Vielen Menschen ist jedoch nicht bewusst, dass es sich bei dem Betrag auch nur um die Brutto-Rente handelt – und auf die gibt es, wie auf den Lohn auch, Abzüge.

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Rente: So hoch sind die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung
Wer wissen möchte, wie seine gesetzliche Netto-Rente ausfällt, muss zunächst einmal die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung abziehen, die natürlich auch im Ruhestand bezahlt werden müssen. Die Kosten für die Krankenversicherung zahlt zur Hälfte die DRV. Die Pflegeversicherung müssen Rentner und Rentnerinnen hingegen allein bezahlen.

Ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz regelt die Höhe der . Für die Krankenversicherung liegt er 2022 bei 14,6 also hälftig 7,3 Prozent. Bei der Pflegeversicherung wird unterschieden zwischen Rentenversicherten mit oder ohne Kinder. Erstere haben aktuell einen Beitragssatz von 3,05, Letztere einen Beitragssatz von 3,45 Prozent.
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Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung können von Steuer abgesetzt werden
Vorsicht: Auch auf Betriebsrenten werden ab einem Freibetrag von aktuell 164,50 Euro monatlich die Beiträge auf Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Den Beitrag zur Krankenversicherung müssen Rentnerinnen und Rentner bei der Betriebsrente zudem komplett allein tragen.
Die Deutsche Rentenversicherung zieht die Beiträge automatisch von der Rente ab und überweist sie an die jeweilige Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung können Rentnerinnen und Rentner, wie viele andere Kosten auch, von der Steuer absetzen.
Rentenbeträge: Eine Beispielrechnung
- Eine Rentnerin aus Essen mit zwei Kindern erhält eine monatliche Brutto-Rente von 1200 Euro
- Ihr Beitrag für die Krankenversicherung beträgt demnach 87,6 Euro und für die Pflegeversicherung 36,6 Euro
- Sie erhält zusätzlich eine Betriebsrente von 200 Euro monatlich. Abzüglich des Freibetrages von 164,50 Euro bleiben 35,50 Euro auf die Beitragssätze erhoben werden. Macht also rund 1,08 Euro für die Pflegeversicherung und 5,18 Euro für die Krankenversicherung.
- Nach Abzug der Versicherungskosten erhält die Rentnerin demnach eine monatliche Rente von 1269,54 Euro
Rente: Auch Steuern werden fällig
Seit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetz 2005 wird die Rentenbesteuerung in Deutschland nach und nach umgestellt. Abhängig vom Renteneintrittsdatum wird ein immer größerer Teil der Brutto-Rente versteuert. Wer 2005 in Rente ging, muss seitdem 50 Prozent seiner Rente versteuern. Für jedes folgende Jahr wird dieser Anteil um zwei, seit 2020 um ein Prozent gesteigert. 2022 liegt er demnach bereits bei 82 Prozent. Ab einem Renteneintritt im Jahr 2040 sind es dann volle 100 Prozent.
Gleichzeitig kann ein immer größer werden Teil der Rentenbeiträge steuerlich abgesetzt werden. 2025 sollen sie vollständig absetzbar sein.
Der zweite wichtige Faktor bei der Besteuerung der Rente ist der Grundfreibetrag. Jede Person, deren jährliches Einkommen unter diesem Betrag liegt, muss keine Steuern zahlen. 2022 ist der Grundfreibetrag für Alleinstehende auf 9984 Euro festgelegt. Für Verheiratete oder Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften beträgt er das Doppelte.
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Rente in Deutschland - Fakten und Geschichte
- System: Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Äquvivalenz- und dem Solidarprinzip.
- Renten-Arten: Es gibt noch die Grund-, die Erwerbsminderungs- und die Hinterbliebenenrente.
- Ausnahmen: Eine große Mehrheit der Selbstständigen und Freiberufler sind von der Versicherungspflicht befreit.
- Finanzierung: Die gesetzliche Rente in Deutschland ist grundsätzlich umlagenfinanziert.
- Probleme: Die Probleme der Unterfinanzierung ergeben sich hauptsächlich aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland.
- Drei Säulen: Die Altersvorsorge in Deutschland fußt auf drei Säulen. Dazu gehören die gesetzliche, betriebliche und die private Altersvorsorge.
- Ursprung: Sie wurde am 22. Juli 1889 unter Reichskanzler Otto von Bismarck offiziell eingeführt.
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Die Steuerlast für Rentner und Rentnerinnen wächst demnach zwar Jahr für Jahr. Meist zahlen aber nur Personen im Ruhestand mit hohem zusätzlichen Einkommen wirklich hohe Steuern. Die durchschnittliche Altersrente lag laut neuestem Bericht der DRV 2020 gerade einmal bei monatlich 1012 Euro. Das würde auch beim aktuell höchsten steuerpflichtigen Anteil von 82 Prozent nicht ausreichen, den Grundfreibetrag zu übersteigen.
Beispielrechnung
- Die Rentnerin aus Essen erhält 1200 Euro Brutto-Rente plus Betriebsrente von 200 Euro im Monat und damit jährlich 16.800 Euro
- Sie ist 2018 in Rente gegangen und muss von ihrer Rente demnach 76 Prozent, also 12.768 Euro versteuern
- Die Rentnerin kann aber ihre Kranken- und Pflegeversicherungskosten von 1565,52 Euro geltend machen. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt demnach bei 11.202,48 Euro
- Legt man nun die Formel zur Berechnung der Einkommensteuer 2022 des Bundesfinanzministeriums zugrunde (1008,70*(11.202,48 - 9984)/10.000) +1400) * 0,121848), müsste die Rentnerin rund 186 Euro und damit monatlich 15,5 Euro Steuern zahlen
- Nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und Steuern bleiben der Rentnerin damit 1254,04 Euro Netto-Rente im Monat übrig
Dies ist nur eine sehr vereinfachte Rechnung. Eine echte Rentnerin könnte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere Kosten bei der Steuer geltend machen. Posten wie Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder absetzbare Dienstleistungen können das zu versteuernde Einkommen schnell um mehrere tausend Euro mindern.
Dieser Artikel ist zuerst auf waz.de erschienen.
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