- An diesem Sonntag ist die Bundestagswahl
- Wer wahlberechtigt ist, kann ab 8.00 Uhr in den Wahllokalen abstimmen
- So läuft der Wahltag ab – von der Stimmabgabe bis zum Endergebnis
Am 26. September entscheiden die Deutschen indirekt wer nach Angela Merkel als nächstes das Kanzleramt bezieht. Wird es Olaf Scholz von der SPD, Annalena Baerbock von den Grünen oder Armin Laschet von der CDU? Bereits in der Nacht zum 27. September wird darüber Klarheit herrschen. Das endgültige Ergebnis jedoch, wird erst Wochen später verkündet. Wir erklären in dieser Übersicht, wie der Wahltag und die Auszählung der Stimmen abläuft und eben auch, wann das Ergebnis feststeht.
Bundestagswahl: Wie läuft der Wahltag ab?
Für die Wähler beginnt der Wahltag mit der Öffnung der Wahllokale um 8.00 Uhr morgens. Laut der Bundeswahlordnung (BWO) kann ein Landeswahlleiter die Öffnung auch nach vorne verlegen. Das erfordert aber besondere Gründe und ist 2021 bisher in keinem Bundesland geplant. Die Wahllokale schließen offiziell um 18.00 Uhr.
Wer jedoch vor 18 Uhr zum Wahllokal kommt und aufgrund einer längeren Warteschlange den offiziellen Schluss verpasst, darf auch danach noch seine Stimme abgeben. Wer nach 18.00 Uhr im Wahllokal auftaucht, hat die Möglichkeit zu wählen verpasst. Briefwahlstimmen müssen bis 18.00 Uhr eingegangen sein. Nach der Schließung der Wahllokale beginnt die Stimmenauszählung.
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Wie funktioniert die Stimmenauszählung?
Die Stimmenauszählung ist ebenfalls in der (BWO) genau geregelt. Beginnen darf sie erst, wenn der jeweilige Wahlvorsteher den Wahlgang in seinem Wahllokal offiziell beendet hat. Das gilt auch für die Briefwahlstimmen. Ist der Wahlgang geschlossen, beginnt die öffentliche Stimmenauszählung. Jeder, der möchte, kann sie also in seinem jeweiligen Wahlbezirk beobachten. Stören darf der- oder diejenige die Stimmenauszählung jedoch nicht, sonst kann er oder sie des Raumes verwiesen werden.
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Dann wird zuerst die tatsächliche Anzahl der Wähler ermittelt. Im Anschluss werden die Stimmzettel dann in vier Kategorien einsortiert.
- In der ersten Kategorie landen eindeutig gültige Stimmzettel mit identischer Erst- und Zweitstimme
- In der zweiten Kategorie landen Stimmzettel mit unterschiedlicher Erst- und Zweitstimme oder mit nur einer abgegeben Stimme
- In der dritten Kategorie landen eindeutig ungültige Stimmzettel. Beispielsweise leere oder ungekennzeichnete Stimmzettel
- In der vierten Kategorie landen Stimmzettel, bei denen Zweifel über die Gültigkeit besteht. Ein Beisitzer nimmt sie zunächst in Verwahrung. Im Anschluss entscheidet der Wahlvorstand nach einer Überprüfung über deren Gültigkeit
Nach der Bestimmung der gültigen und ungültigen Stimmen werden zunächst die Erststimmen und dann die Zweitstimmen ausgezählt.
Wann kommen die ersten Ergebnisse?
Ergebnisse zur Wahlbeteiligung wird Bundeswahlleiter Georg Thiel bereits gegen 15.30 Uhr im Berliner Reichstag verkünden. Es fußt auf der Auswertung der Wahlbeteiligung in ausgewählten Wahllokalen. Die ersten Prognosen von Meinungs- und Wahlforschungsinstituten erscheinen bereits mit der Schließung der Wahllokale gegen 18.00 Uhr. Diese beruhen jedoch nicht auf Hochrechnungen von ersten ausgezählten Stimmen, sondern auf sogenannten "Exit Polls". Das sind anonyme Umfragen unter Wählern, die gerade das Wahllokal verlassen haben.
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Die ersten Hochrechnungen dürften aber ebenfalls bereits kurz nach 18 Uhr erscheinen. In den Jahren 2017 und 2013 lagen sie bereits ab 18.15 Uhr vor. Das vorläufige Endergebnis verkündet Bundeswahlleiter Thiel dann laut eigener Mitteilung in der Nacht zum 27. September. Das können auch die frühen Morgenstunden sein. Bei der Wahl 2017 gab der damalige Bundestagswahlleiter das vorläufige Endergebnis um 5.25 Uhr bekannt.
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Bis das endgültige Wahlergebnis feststeht, können jedoch bis zu drei Wochen vergehen. Diese Zeit braucht der Bundeswahlausschuss, um das Endergebnis amtlich festzustellen.
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(fmg)
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