Berlin. Die 2G-Regelung gilt in immer mehr Bundesländern. Doch es gibt Unterschiede. Welche Corona-Regel jetzt wo für wen gilt – der Überblick.

  • Die 2G-Regel kommt in immer mehr Bundesländern zum Einsatz
  • Bestimmte Betreiber haben damit die Wahl, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene zulassen
  • Bei uns lesen Sie, welche Bundesländer 2G eingeführt haben

Viele Bundesländer schärfen die Corona-Maßnahmen für den Herbst und Winter zum Schutz vor der vierten Welle. An vielen Orten gilt die 2G-Regel - geimpft oder genesen. Der Grund: Ungeimpfte haben ein signifikant höheres Risiko, Corona zu verbreiten. Doch einheitlich sind die Regeln nicht. Hier eine Übersicht.

Hamburg als Vorreiter

Hamburg hat am Dienstag die 2G-Regel für viele Bereiche des öffentlichen Lebens beschlossen. Ab Samstag dürfen zum Beispiel Restaurants oder Kinos nur noch für Geimpfte und Genesene öffnen. Ausnahmen gelten für Friseursalons, Fußpflegerinnen und Fußpfleger, den Einzelhandel und öffentliche Verkehrsmittel.

Berlin – Hauptstadt bereitet 2G-Plus-Modell vor

In der Hauptstadt ist die 2G-Regel in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eingeführt worden. Nur noch Genesene und Geimpfte dürfen die Berliner Restaurants, Kinos, Theater und Museen besuchen. Auch in Freizeiteinrichtungen oder Vergnügungsstätten müssen Ungeimpfte draußen bleiben. Selbiges gilt für Friseursalons.

Ausnahmen von der 2G-Regel gibt es in Berlin in der Tourismus-Branche, hier gilt weiterhin 3G. Auch Minderjährige müssen nur einen negativen Corona-Test vorlegen.

Die Regeln könnten in Berlin noch weiter verschärft werden: Laut dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) bereitet der Senat 2G-Plus als zusätzliches Modell vor - will aber noch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag abwarten.

Niedersachsen – optionale 2G-Regel

Auch Niedersachsen setzt zur Bekämpfung des Coronavirus auf die optionalen 2G-Regeln. Gastronomen und Betreiber von Sport- und Kulturstätten können künftig selber entscheiden, ob nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Auch hier entfallen dann die Maskenpflicht und das Abstandhalten.

2G gilt nach der überarbeiteten Corona-Verordnung bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen in Innenräumen sowie in der Innengastronomie, falls eine bestimmte Warnstufe überschritten wird. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig vor der Schule getestet werden, und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen.

Eine Sprecherin der Landesregierung kündigte laut NDR für die kommende Woche allerdings die Einführung einer flächendeckenden 2G-Regel an.

Mecklenburg-Vorpommern mit 2G

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine landeseigene Corona-Warnampel mit vier Stufen. Städte und Landkreise, die dort die dritte von vier Warnstufen erreichen, müssen die 2G-Regel einführen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Gelten die beiden unteren Stufen der Warnampel, können sich Gastronomen und Veranstalter wie in Niedersachen und anderen Bundesländern für die 2G-Regelung entscheiden, müssen es aber nicht.

Sachsen-Anhalt erlaubt mehr Gäste unter 2G

Sachsen-Anhalts Landesregierung hatte im September neue Corona-Regeln bekanntgegeben. Veranstalter und Gastronomen haben damit die Möglichkeit, mehr Gäste zuzulassen, wenn sie das 2G-Modell einführen. Damit gewähren sie nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt. Dafür entfallen unter anderem die Abstandsregeln. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen zunächst noch nicht geimpft sein.

Genauere Details zu dem weiteren Vorgehen in der Pandemie will die Landesregierung beschließen, sobald die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens am Donnerstag vorliegen.

Rheinland-Pfalz setzt auf 2G-plus-Regelung

In Rheinland-Pfalz gilt eine sogenannte 2G-plus-Regelung. Das heißt, Geimpfte und Genesene dürfen alles nutzen. Für Getestete gibt es Beschränkungen. Weitere Änderungen wie etwa die Maskenpflicht und Abstandsregelung bleiben weiter bestehen. Dazu gibt es ein Stufensystem. Bei steigenden Infektionszahlen im Land soll der Zutritt von Ungeimpften zu Veranstaltungen jeglicher Art und der Gastronomie schrittweise reduziert werden.

Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) kündigte am Dienstag allerdings an, das ab dem 22. November die bestehenden Regelungen verschärft werden sollen. Genauere Details hängen Hoch zufolge von den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag ab.

Baden-Württemberg – harte 2G-Regel

Seit Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die sogenannte "Alarmstufe". Sie gilt, weil der Wert von 390 Covid-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen zwei Tage in Folge erreicht oder überschritten wurde. Durch die Ausrufung der Alarmstufe gilt die 2G-Regel landesweit in Restaurants, Museen, Sportevents und den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Ungeimpfte haben hier keinen Zutritt mehr.

In Baden-Württemberg gibt es nur noch wenige Ausnahmen von der harten 2G-Regel - zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei religiösen Zusammenkünften. Auch im Einzelhandel gilt vorerst die 3G-Regel.

Hessen fördert 2G-Regel

In Hessen ist die 2G-Regel Option. Das Corona-Kabinett hatte beschlossen, in bestimmten Bereichen Unternehmern die 2G-Einführung interessant zu machen. Friseure, Veranstalter und Gastronomen haben die Möglichkeit, nur noch Geimpfte und Genesene zu bedienen. In den entsprechenden Läden und Lokalen müssen keine Abstandsregeln eingehalten und keine Masken getragen werden. Diese Option gilt jetzt auch für Einzelhändler. Das hat das Frankfurter Verwaltungsgericht Ende September beschlossen.

Sachsen: Landesweite 2G-Regelung, 2G-Plus bei Veranstaltungen

In Sachsen sind die Corona-Zahlen in die Höhe geschossen. Das Bundesland hat die sogenannte "Überlastungsstufe" erreicht. Damit gilt ab dem 19. November eine flächendeckende 2G-Regel für nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens. Betroffen sind unter anderem die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, körpernahe Dienstleistungen, die Prostitution, Sport in Innenbereichen, der Zugang zu Hallenbädern und Saunen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Clubs und Bars. Auch die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten ist in Zukunft nur noch Geimpften und Genesenen gestattet.

2G wird in Sachen ab Freitag außerdem im Einzelhandel gelten. Das gilt allerdings nicht für die Grundversorgung, also Supermärkte und Drogerien.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden gilt in Sachsen künftig die 2G-Plus-Regel. Versammlungen sind nur noch ortsfest erlaubt und auf zehn Personen beschränkt. Ein Hausstand darf sich außerdem nur noch mit einer weiteren ungeimpften Person treffen. Jugendliche, Geimpfte und Genesene werden hier nicht mitgezählt.

NRW: 2G-Regel "im Freizeitbereich"

Ab der kommenden Woche gilt in Nordrhein-Westfalen die 2G-Regel "im Freizeitbereich", wie Ministerpräsident Wüst (CDU) am Mittwoch im Landtag ankündigte. Damit dürfen Kinos, Konzerte, Restaurants, Weihnachtsmärkte und Sportveranstaltungen nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden dürfen.

Wüst kündigte außerdem an, dass in "Situationen mit besonders hohem Infektionsrisiko" die 2G-Plus-Regel gelten soll - dazu zählen etwa Clubs und Karnevalsfeiern.

Schleswig-Holstein setzt jetzt auch auf 2G

Ab dem kommenden Montag wechselt auch Schleswig-Holstein zur 2G-Regelung. Dann haben nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt zu den Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten. Bei beruflichen Veranstaltungen gilt die 3G-Regel weiterhin.

2G gilt ebenfalls für körpernahe und touristische Dienstleistungen. Ungeimpfte dürfen in Zukunft auch nicht mehr in Hotels in Deutschlands nördlichstem Bundesland übernachten.

Bayern setzt auf 2G mit Ausnahmen

In Bayern ist die Corona-Lage besonders dramatisch. Viele Kliniken sind überlastet und Operationen müssen verschoben werden. "Leider sind die Inzidenzen so hoch wie nie, Bayern tut deshalb, was rechtlich möglich ist", sagt Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Seit vergangener Woche gilt deshalb die 2G-Regel in Gaststätten und Hotels, sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen. Kinder unter 12 Jahren, für die es noch keine Impfung gibt, sind von der Regel ausgenommen. Ausnahmen gibt es auch für körpernahe Dienstleistungen: Hier gilt weiterhin 3G-Plus: Ungeimpfte haben nur mit einem negativen PCR-Test Zutritt.

Saarland mit 3G-Plus-Regel, Verschärfungen sollen kommen

Im Saarland gilt noch die 3G-Regelung für Innengastronomie, Freizeiteinrichtungen und Sportveranstaltungen. Der "Spiegel" zitiert allerdings einen Regierungssprecher, laut dem sich das Kabinett auf die Einführung der 2G-Regel in Innenbereichen von zum Beispiel Gastronomie oder Kinos verständigt hat.

Genauere Details der neuen Verordnung müssen allerdings noch erarbeitet werden. Nach den Bundes-Länder-Beratungen am Donnerstag könnten sie beschlossen werden.

Thüringen: Flächendeckende 2G-Regel mit Ausnahmen

Auch in Thüringen gilt seit dieser Woche eine flächendeckende 2G-Regel in Bereichen wie der Gastronomie, in Hotels und Jugendherbergen und bei Veranstaltungen. Besonders dabei: Die 2G-Regel gilt für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte.

Die neuen Regelungen sollen in der laufenden Woche umgesetzt und später in einer neuen Landescoronaverordnung festgeschrieben werden.

Brandenburg: Flächendeckende 2G-Regel

In Brandenburg gilt seit Montag flächendeckend die 2G-Regel. Sie findet in Gaststätten, Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Klubs und auf Festivals Anwendung. 2G gilt außerdem bei Kontaktsportarten wie Handball oder Basketball - bei anderen Sportarten und in Schwimmbädern gilt vorerst 3G. Museen sind von 2G ebenfalls nicht betroffen, hier reicht ein negativer Test. Minderjährige und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der 2G-Regel ausgenommen.

(fmg/dpa/vad/te/jtb)