Berlin. Jens Spahn erklärt alle Bürger zu möglichen Organspendern. Doch eine Spende muss freiwillig bleiben, meint Kerstin Münstermann.

In aktuellen gesellschaftlichen Debatten geht es häufig um den Schutz des Einzelnen und seine persönlichen Rechte. Man darf heute nur noch Mails zugeschickt bekommen, wenn man dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat.

Soziale Netzwerke geraten in die Kritik, weil sie mit persönlichen Daten Geschäfte machen, die ihnen wohlgemerkt freiwillig gegeben wurden. Die Verfassung schützt mit Artikel 14 das Eigentum als Grundrecht.

Und ausgerechnet der menschliche Körper soll nun per se – wie von CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagen – nur dann vor Zugriffen geschützt sein, wenn der Einzelne oder seine Angehörigen ausdrücklich widersprechen?

„Es muss bei der Spende bleiben“

Damit eines klar ist: Organspende ist nicht nur gut und richtig, sie rettet Leben. Deutschland sollte noch viel mehr Geld in die Aufklärung darüber und die Werbung dafür investieren.

Die niedrige Zahl der Organspenden hierzulande ist erschreckend. Doch es muss bei der Spende bleiben. Der Bürger muss davon ausgehen, dass nicht ein Papier darüber entscheidet, ob er als Leichnam unversehrt bleibt oder nicht. Dies gehört zum Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen. Und das ist nicht verhandelbar.

Das Pro zum Thema von Jörg Quoos können Sie hier lesen.