Begriffe wie „Anti-Abschiebeindustrie“ seien inakzeptabel, sagte der Präsident des Verfassungsgerichts. Die Kritik geht an die CSU.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat in der Asyldebatte die Sprache von CSU-Politikern gerügt. Ohne diese beim Namen zu nennen, bezeichnete er in der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstag) zum Beispiel den Begriff „Herrschaft des Unrechts“ als „inakzeptabel“.

Diesen Begriff hatte CSU-Chef Horst Seehofer verwendet. Eine derartige Sprache „möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind“, kritisierte Voßkuhle. Zum Begriff „Anti-Abschiebeindustrie“, den CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt mit Blick auf Asylanwälte und Flüchtlingshelfer benutzt hatte, sagte Voßkuhle: „Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen.“

Populismus untergräbt plurale Demokratie

Voßkuhle sagte auch, er halte es nicht für sinnvoll, in jedem Falle gleich den Populismusvorwurf zu erheben. Hauptproblem des Populismus sei nicht, dass heftig debattiert werde, sondern dass er die „Grundannahmen unserer pluralen Demokratie“ untergrabe.

Seehofer stellt sich hinter Abschiebung von Sami A.

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    Voßkuhle äußerte sich auch zur möglicherweise rechtswidrigen Abschiebung von Sami A., der früher angeblich Leibwächter des inzwischen getöteten Al-Kaida-Terrorchefs Osama bin Laden gewesen war. Er wolle keine abschließende Bewertung abgeben, da die Umstände noch nicht ganz aufgeklärt seien, sagte der Verfassungsgerichtspräsident.

    Verstöße, die nicht zu tolerieren sind

    Grundsätzlich gelte: „Gerichtliche Entscheidungen, seien sie von erstinstanzlichen Gerichten oder vom Bundesverfassungsgericht, sind von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen. Andernfalls ist das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, das wir uns gegenseitig in der Bundesrepublik gegeben haben. Ein Verstoß, der nicht zu tolerieren ist.“ (dpa)