Tunis. Sami A. wird nicht nach Deutschland zurückkehren, so tunesische Behörden. Der Islamist könnte bald auch in Tunesien vor Gericht stehen.

Tunesien sieht zurzeit keinen Grund, den

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nach Deutschland zurückzuschicken. Tunesien ermittle selbst wegen Terrorverdachts gegen Sami A., zudem gebe es kein entsprechendes Gesuch der deutschen Behörden, sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde, Sofiane Sliti, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. „Es gibt gar keinen Grund, ihn zu übergeben. Sami A.s Auslieferung widerspricht dem Prinzip der staatlichen Souveränität“.

Der Sprecher betonte allerdings zugleich, dass eine Rücküberstellung des Gefährders nach Deutschland noch immer nicht ausgeschlossen sei. Voraussetzung wären aber grundsätzlich Terrorermittlungen in der Bundesrepublik sowie ein offizielles Gesuch. Dies sei der juristische Standpunkt, der nichts mit einem möglichen Austausch der beiden Länder auf diplomatischer Ebene zu tun habe.

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    Möglich, dass auch Tunesien Sami A. anklagen wird

    Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land

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    . In Deutschland konnte dem mutmaßlichen Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bisher aber nicht nachgewiesen werden.

    Der Tunesier war am 13. Juli in

    worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies

    sei. Die Richter

    als „grob rechtswidrig“ und verlangen, Sami A. zurückzuholen.

    Seit seiner Rückkehr nach Tunesien prüft die Justiz des Landes, inwieweit er juristisch belangt werden kann. Sprecher Sliti zufolge soll am Freitag eine Entscheidung über das Vorgehen in dem Fall verkündet werden. Es ist möglich, dass Tunesien Sami A. selbst anklagen wird. (dpa)