Ein Gutachten widerspricht den Bahn-Prognosen. Ausstieg wäre günstiger als angenommen. Neue Rechnung löst einen Koalitionsstreit aus.

Stuttgart. Ein Ausstieg aus dem umstrittenen Bahnprojekt „Stuttgart 21“ würde das Land Baden-Württemberg einem neuen Gutachten zufolge wesentlich weniger kosten als von der Bahn angenommen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision schätzt die Ausstiegskosten auf 350 Millionen Euro, wie sie am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Das Gutachten wurde im Auftrag von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) erstellt. Der Koalitionspartner SPD reagierte verärgert.

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Die Bahn hatte bislang von Ansprüchen von mindestens 1,5 Milliarden Euro gesprochen. Die grün-rote Landesregierung hatte in ihrer Gesetzesvorlage zum Ausstieg aus dem Bahnprojekt zur Frage der Kosten festgestellt, die Höhe möglicher Ersatzansprüche der Bahn sei „völlig offen“ und müssten vor Gericht geklärt werden. Die Landesregierung ist allerdings in der Frage der Ausstiegskosten, wie auch bei dem ganzen Projekt „Stuttgart 21“ gespalten.

Laut dem Finanzierungsvertrag beteiligt sich Baden-Württemberg mit 824 Millionen Euro an den „Stuttgart 21“-Gesamtkosten von 4,1 Milliarden Euro. Der Anteil des Landes könnte jedoch auf 931 Millionen Euro steigen.

In den von den Gutachtern genannten Ausstiegskosten von 350 Millionen Euro sind angefallene Planungs- und Baukosten, ein Anteil der abgeschlossenen und anstehenden Vergaben sowie ein Risikopuffer von 37 Millionen Euro eingerechnet.

Nach Ansicht der Wirtschaftsprüfer sind mehrere von der Bahn genannte Posten allerdings nicht als Schaden anzusehen und können daher nicht als Ansprüche gewertet werden. So haben die Gutachter nicht die mögliche Rückzahlung der Grundstückserlöse samt Zinsen der Bahn an die Stadt Stuttgart im Wert von 708 Millionen Euro eingerechnet. Wirtschaftsprüfer Hans-Henning Schäfer erläuterte, da es sich hier um einen Rücktausch von „Ware gegen Geld“ handele, könne nicht von einem Schaden die Rede sein. Das Gleiche gelte für den 2008 entrichteten Betriebskostenzuschuss des Flughafens in Höhe von 115 Millionen Euro.

Auch die Kosten für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm – im November 2010 betrugen diese 194 Millionen Euro – lassen die Gutachter nicht als Schadensersatz geltend. Die Neubaustrecke werde auch ohne „Stuttgart 21“ realisiert, es gebe also keinen Schaden.

Jedoch könne man nicht schlussfolgern, dass das Land bei einem Ausstieg nun rund 600 Millionen Euro spare, da damit noch kein Alternativprojekt geplant und finanziert sei,. argumentierten die Gutachter.

Verkehrsminister Hermann betonte, auch 350 Millionen Euro täten weh. „Lieber aber ein Ende mit überschaubaren Kosten als Kosten ohne Ende“, sagte er. Das Gutachten sei nicht in die Gesetzesvorlage für das S 21-Kündigungsgesetz eingearbeitet worden, da es noch nicht vorlag. Entscheidend sei aber, dass das Gutachten den Abstimmenden nun Klarheit gebe, dass das Entschädigungsrisiko nicht 1,5 Milliarden Euro betrage.

Widerspruch kam von der SPD. Finanzstaatssekretär Ingo Rust verwies darauf, dass während der „Stuttgart 21“-Schlichtung drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, darunter die Märkische Revision, die Berechnungen der Bahn zu den Ausstiegskosten bestätigt hatten. Dass die Märkische Revision ihr Rechnungen revidiert habe, nähre den Verdacht, dass das Gutachten vom Verkehrsministerium „bestellt“ wurde.

SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel nannte die Rechnung eine „Mogelpackung voll mit Wunschträumen“. Er betonte, Hermann spreche damit nicht für die gesamte Landesregierung. „Die Rechenkünste des Verkehrsministeriums erinnern stark an die Bilanz einer Schrottbank, die Plus und Minus verwechselt hat“, ätzte Schmiedel, der weiterhin von 1,5 Milliarden Euro Ausstiegskosten ausgeht.

Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann hielt dagegen, das Einholen eines Gutachten sei die Pflicht des Verkehrsministers.