Die beiden Männer hatten sich Chemikalien besorgt und stehen im Verdacht, einen Bombenanschlag geplant zu haben. Es wurde Haftbefehl erlassen.

Berlin. Die beiden am Donnerstag in Berlin festgenommenen Terrorverdächtigen müssen in Untersuchungshaft. Das hat am Freitagabend ein Ermittlungsrichter in Berlin entschieden und erließ Haftbefehl. Ein Ermittlungsrichter hat am Freitagabend Haftbefehle gegen die beiden Berliner Terrorverdächtigen erlassen. Die beiden Männer stehen unter dem Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Der 24 Jahre alte Deutsche libanesischer Herkunft und der 28-Jährige aus dem Gaza-Streifen sollen sich gemeinsam Chemikalien für den Bau einer Bombe besorgt haben.

„Es gibt einen dringenden Tatverdacht und es besteht Fluchtgefahr“, begründete der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, die Entscheidung für die Untersuchungshaft. Mit Details zum Ermittlungsstand hielten sich die Behörden jedoch bedeckt. Welche Angaben die Männer in den Vernehmungen machten, wurde nicht bekanntgegeben. Die Fahnder prüften zudem sichergestelltes Material. Bei Durchsuchungen nahm die Polizei unter anderem Computer, Dateien und USB-Sticks mit, zudem werden die Chemikalien untersucht.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die nur bei schwerwiegenden staatsgefährdenden Straftaten von besonderer Bedeutung ermittelt, sieht sich bislang nicht als zuständig an. Nach bisherigen Erkenntnissen gehören die Verdächtigen vermutlich keiner internationalen Terrorgruppe an. Die Behörden hatten betont, es gebe keinen Zusammenhang mit dem Jahrestag der Terroranschläge in den USA am 11. September 2001. Die Anschlagsplanungen seien in der Anfangsphase gewesen, hatte Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) erklärt.

+++ Sie hatten Chemikalien gemixt: Terrorverdächtige gefasst +++

„Lieber jetzt zugreifen und verhindern, dass großer Schaden entsteht“, sagte Körting im Deutschlandfunk. Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wird nach dem 2009 neu eingeführten Strafgesetzbuch-Paragrafen 89 a mit sechs Monaten bis zehn Jahren Haft bestraft.

Die beiden Festgenommenen sollen dem Salafismus angehören – eine Strömung des Islam, die Sicherheitsbehörden als besonders streng und rückwärtsgewandt einschätzen. Laut Verfassungsschutz können salafistische Prediger einen Radikalisierungsprozess befördern. Die Berliner Verfassungsschützer geht davon aus, dass es in Berlin rund 350 strenggläubige Anhänger des Salafismus gibt. Rund 100 von ihnen sollen gewaltbereit sein. Dem „Tagesspiegel“ sagte Innensenator Körting, es gebe etwa „zwei Dutzend Dschihadisten aus Berlin“, die den Heiligen Krieg unterstützt hätten. Als Reiseziele der Islamisten nannte er Afghanistan, Pakistan sowie die Kaukausregion, darunter Tschetschenien. Einige hätten sich aber wieder vom Dschihadismus abgekehrt, sagte Körting. (dpa/abendblatt.de)