Er war gleichgültig gegenüber den Opfern, sagt das Gericht. Der Entzug der Zusatzrente für den DDR-Topspion Markus Wolf war korrekt.

Berlin. Der frühere DDR-Geheimdienstchef Markus Wolf hat seine Ehrenpension als „Kämpfer gegen den Faschismus“ nach 1990 zu recht verloren. Die Aberkennung der Altersrenten-Zusatzleistung durch das Bundesversicherungsamt im Jahr 2003 sei rechtmäßig gewesen, heißt es in einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, das am Montag in Potsdam veröffentlicht wurde (Az.: L 8 R 437/05). Wolfs Tätigkeit als ehemaliger Leiter des DDR-Auslandsnachrichtendienstes habe gegen Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen, heißt es in der Begründung des Gerichts. Gegen ihn spreche vor allem, mit welcher Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal der Opfer er als „Stütze und Nutznießer eines von ihm mitgeschaffenen totalitären Apparates“ für sich das Recht in Anspruch genommen habe, Menschen ihrer Freiheit zu berauben und unter Druck zu setzen, um die Ziele seines Dienstes zu fördern.

Markus Wolf war von 1953 bis 1986 Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), des Auslandsgeheimdienstes der Stasi, zuletzt im Rang eines Generaloberst. Die Entschädigungsrente in der Bundesrepublik war eine durch den Einigungsvertrag vorgesehene Nachfolgeleistung für die „Ehrenpension für Kämpfer gegen den Faschismus“ nach DDR-Recht, die Wolf seit 1983 neben seiner Altersrente erhielt.

Der ehemalige HVA-Chef wurde in der Bundesrepublik 1997 wegen Freiheitsberaubung im Zusammenhang mit seiner Geheimdiensttätigkeit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eine Haftstrafe von sechs Jahren wegen Landesverrats war 1995 vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Wolf starb am 9. November 2006. Seine Witwe hat die Klage um die Ehrenpension nach seinem Tod weitergeführt.

Das Bundesversicherungsamt hatte bereits 1992 und 1997 erfolglos versucht, Wolf die Entschädigungsrente zu entziehen. Beide Entscheidungen wurden später wegen Rechtsfehlern aufgehoben und führten zu Nachzahlungen an den DDR-Geheimdienstchef. Im Januar 2003 hatte das Bundesversicherungsamt einen weiteren Bescheid erlassen und Wolf die Entschädigungsrente vollständig entzogen, weil er gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen habe.

Das Berliner Sozialgericht hatte die Klage gegen den Bescheid im März 2005 abgewiesen (S 35 RA 3631/92 W97). Das Landessozialgericht wies nun die Berufung gegen das Urteil zurück, die Revision vor dem Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen. (epd)