Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) lobt den Vorstoß von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof.

Hamburg. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat den Vorstoß des Bundesverfassungsrichters Ferdinand Kirchhof zu einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren gutgeheißen. Dem Hamburger Abendblatt (Montag-Ausgabe) sagte Schünemann, Kirchhof zeige die Möglichkeiten auf, die für einen Einsatz des Militärs im Inneren existierten. „Bei der derzeitigen Sicherheitslage muss es diese Möglichkeit einfach geben“, forderte Schünemann.

„Angesichts der derzeitigen Terrorgefahr müssen wir auch auf die Kapazitäten der Bundeswehr zurückgreifen können“, betonte der Innenminister. Über Flugabwehrsysteme und ähnliche Abwehrmittel verfüge die Polizei gar nicht und könne sie auch nicht kurzfristig organisieren. „Daher müssen wir die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass die Sicherheitsbehörden auf die Fähigkeiten der Bundeswehr zugreifen dürfen“, verlangte Schünemann.

Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte sich im Interview mit dem Hamburger Abendblatt (Weihnachtsausgabe) dafür ausgesprochen, die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern zu erweitern. Die Streitkräfte könnten „bestimmte polizeiliche Aufgaben übernehmen – etwa den Schutz gefährdeter Objekte“. Um „effizienter auf neue Bedrohungslagen reagieren zu können“, sollte über eine Grundgesetzänderung nachgedacht werden, schlug Kirchhof vor. Bisher dürfe die Bundeswehr im Innern beispielsweise in Katastrophenfällen eingesetzt werden. Hierzu zählte der Vorsitzende des Ersten Senats auch „einen terroristischen Angriff auf ein Kernkraftwerk“. Politiker der Linken und Grünen hatten empört auf die Vorschläge reagiert.

Schünemann sagte, zu einer vernünftigen Regelung eines Bundeswehreinsatzes im Inneren gehöre auch „eine vernünftige Regelung“ zur Luft- und Seesicherheit,. „Wir brauchen eine solche Regelung für den Fall, dass ein Flugzeug oder ein Schiff als Waffe eingesetzt werden soll.“ Im kommenden Jahr wird das Bundesverfassungsgericht erneut über das Luftsicherheitsgesetz entscheiden, das ursprünglich den Abschuss entführter Flugzeuge ermöglichte, aber von den Karlsruher Richtern 2006 gekippt worden war. (gau)