Innenminister de Maiziere reagierte positiv auf die Empfehlung einer Kommission. Doch er will die Reform noch in dieser Legislaturperiode.

Berlin. Der Bund soll im Zuge einer Umstrukturierung seiner Sicherheitsbehörden Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) zusammenlegen. Dies empfahl eine Expertenkommission bei der Vorlage ihres Abschlussberichts. Der Vorsitzende der Kommission, Eckart Werthebach, sagte, die Reform könne sich über mehrere Jahre erstrecken.

Allerdings schlage die Kommission damit nicht ein „deutsches FBI“ nach amerikanischem Vorbild vor. Denn es sei im Grundgesetz „mit Bedacht festgelegt“ worden, dass Bund und Länder unterschiedliche polizeiliche Aufgabe hätten.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) steht einer Zusammenlegung von Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) positiv gegenüber. „Aus den Polizeien des Bundes eine Polizei des Bundes“ zu machen finde er „überzeugend“ und bedenkenswert. Allerdings ließ de Maizière erkennen, dass er eine solche Reform schneller angehen wolle: wenn, dann „noch in dieser Legislaturperiode“, sagte er.

In Deutschland sorgen mehrere Behörden des Bundes für Sicherheit und Ordnung. Ein Überblick:

Bundespolizei: Rund 41.000 Beschäftigte, davon 30.000 Polizisten; Zentrale: Potsdam.

Die Bundespolizei ist aus Bundesgrenzschutz und Bahnpolizei hervorgegangen und untersteht dem Bundesinnenministerium. Eine wichtige Aufgabe ist die Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Sie ist auch für die Sicherheit in Zügen und auf Bahnanlagen zuständig und soll den zivilen Flugverkehr vor Angriffen schützen. In Berlin schützt sie im Einvernehmen mit der Landespolizei Bundesorgane wie das Bundeskanzleramt und Bundesministerien.

Bundeskriminalamt: Mehr als 5500 Beschäftigte; Zentrale: Wiesbaden.

Das BKA koordiniert das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Länder- und Bundespolizei. Eigene Ermittlungskompetenzen hat es unter anderem bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Rauschgift- und Waffenhandels sowie der Geldwäsche. Das Amt stellt zudem Personenschützer für die Kanzlerin, den Bundespräsidenten, Bundesminister und Staatsgäste.

Zoll: 34.000 Mitarbeiter; Zentrale Zollkriminalamt: Köln; Zollämter zugeordnet zu fünf Bundesfinanzdirektionen.

Der dem Bundesfinanzministerium unterstellte Zoll kontrolliert nicht nur den Waren- und Personenverkehr an den Grenzen und sucht nach gefälschten Markenartikeln. Auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit fällt in seinen Aufgabenbereich. Das 1992 gegründete Zollkriminalamt als „Kripo des Zolls“ ist vor allem bei der Bekämpfung des organisierten Waffen-, Drogen- und Zigarettenschmuggels aktiv. Seine Zollfahnder haben die gleichen Rechte wie Polizisten.

Landespolizeien: Sie umfassen die uniformierte Schutzpolizei und die zivile Kriminalpolizei, die beide für die Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig sind. Schutzpolizisten kontrollieren den gesamten Bereich des Straßenverkehrs. Auch der Schutz von Demonstrationen und Großveranstaltungen gehört zu ihren Aufgaben. Auf den Küstengewässern bis zur Zwölf-Seemeilen-Grenze, auf Binnenwasserstraßen und Seen wacht die Wasserschutzpolizei.