Bis zum 21. September nimmt Google Vorab-Widersprüche gegen das Zeigen von Häusern auf Google Street View an. Widerspruch ist auch später noch möglich.

Hamburg. Google will bis zum 21. September Vorab-Widersprüche gegen das Zeigen von Gebäuden auf Street View annehmen. Das teilte der US-Konzern in Hamburg mit. Damit zeichnet sich ab, dass Street View frühestens im Oktober angeschaltet wird, weil alle Widersprüche vorher bearbeitet werden sollen.

Google machte klar, dass auch nach dem Start von Street View noch Häuser ausgeblendet werden können. Damit räumte Google ein Missverständnis aus: Am Montag hatte Google angekündigt, dass ab der kommenden Woche für vier Wochen eine Internetseite aktiviert wird, über die Bewohner oder Eigentümer ihre Immobilie unkenntlich machen lassen können.

Dadurch war der Eindruck entstanden, danach wäre das nicht mehr möglich. Jetzt stellte Google klar, auch später könne die Ausblendung beantragt werden. Wer aber von vorneherein sein Haus bei Street View unsichtbar machen will, kann jetzt schon aktiv werden.

Nach der Ankündigung des Starts von Street View wird der Ruf nach gesetzlichen Konsequenzen lauter. Der verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Bleser, hält eine Gesetzesverschärfung bei solchen Angeboten für dringend notwendig. „Wenn der Rechtsrahmen nicht ausreicht, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Privatsphäre bei dieser Technologie gewahrt bleibt“, sagte der CDU-Politiker.

Das schärfere Vorgehen solle nicht nur für Google gelten: „Das muss generell sein“, sagte Bleser. Nach der Sommerpause sollten Beratungen beginnen, wie die Bürger besser geschützt werden können. Die Frage sei, wo die Privatsphäre zum Beispiel in einem Mietshaus beginne.

Der FDP-Verbraucherpolitiker Erik Schweickert forderte im „Handelsblatt“: „Wir brauchen eine eindeutige Rechtsgrundlage.“ Er kündigte einen Vorstoß von Rechts- und Verbraucherschutzpolitikern nach der Sommerpause an. Allerdings werden schärfere Regeln etwa im Bundesdatenschutzgesetz zeitlich nicht mehr vor dem Start von Google Street View greifen können. Das US-Unternehmen will den Dienst im November oder Dezember für zunächst 20 deutsche Städte einführen.

Mehrere Politiker von Regierung und Opposition wollen der Abbildung ihrer Häuser bei Street View eine Absage erteilen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat bereits Widerspruch eingelegt. Neben dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD- Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, kündigte auch der Grünen- Politiker Hans-Christian-Ströbele an: „Ich bin gegen Google Street View und werde die Möglichkeit wahrnehmen, Einspruch einzulegen.“ Er finde das Projekt schlicht „ungeheuerlich“, sagte er im Gespräch mit „Spiegel Online“.

Nach der massiven Kritik hatte Google sein Widerspruchsverfahren präzisiert. Das Unternehmen betont, dass der „Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen“ auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden könne. Um noch vor Veröffentlichung des Dienstes das eigene Haus oder die Wohnung unkenntlich zu machen, gibt es bestimmte Fristen: Das für nächste Woche angekündigte Online-Formular für einen Widerspruch soll für die 20 zuerst in Street View aufgenommenen Städte laut Google „für einen begrenzten Zeitraum bis Mitternacht (23.59 Uhr) am 14. September verfügbar“ sein, erklärte Google. Bei einem Widerspruch per Brief ende die Frist mit Poststempel vom 21. September. Melden sich Bürger innerhalb dieser Fristen, will Google die betreffenden Gebäude noch vor Einführung des Dienstes unkenntlich machen.