Wer seinen Wohnort zukünftig nicht bei Google Street View sehen will, der kann ab der nächsten Woche auf der Website www.google.de/streetview einen Antrag auf Unkenntlichmachung des eigenen Hauses ausfüllen. Dazu wird der Antragssteller aufgefordert, Name und Adresse anzugeben. Google sendet dann einen Bestätigungscode per Post, der wiederum online eingegeben werden muss. Ziel der Verifizierung ist es, den Missbrauch der Einspruchsmöglichkeit zu verhindern.

Nach vier Wochen ist ein Einspruch wegen der kurzen Frist, bis Street View ans Netz geht, und der zeitaufwendigen Bearbeitung der Anträge nicht mehr möglich. Knifflig wird es, wenn sich mehrere Parteien oder Gewerbe und Wohnungen eine Adresse teilen. Sollte ein Mieter im ersten Stock die Weichzeichnung des Hauses beantragen, während das darunter liegende Geschäft aus Werbegründen vertreten sein möchte, wird nur die Wohnung unkenntlich gemacht.