Datenschützer fordern von Google einen Telefon-Service für Widersprüche gegen die Veröffentlichungen bei Google Street View.

Hamburg. Die Kritik an dem umstrittenen Internetdienst Google Street View reißt nicht ab. Datenschützer bemängeln weiterhin vor allem die aus ihrer Sicht unzureichenden Widerspruchsmöglichkeiten: Wer nicht will, dass sein Wohnhaus bei der Software abgebildet wird, kann dies nur schriftlich geltend machen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte Google auf, auch eine Telefon-Hotline einzurichten. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar kritisierte ebenfalls, der Konzern habe bisher keine Bereitschaft für einen solchen Service signalisiert.

Google hatte am Dienstag angekündigt, Street View zum Jahresende in Deutschland verfügbar zu machen. In einer 360-Grad-Ansicht werden dann 20 große deutsche Städte, darunter auch Hamburg, zu sehen sein. Mit allen Straßenzügen, Häuserfassaden, Autos. Kritiker sehen vor allem die Privatsphäre der Bürger in Gefahr, befürchten aber auch ein erhöhtes Einbruchsrisiko. Der Geschäftsführer des Hamburger Grundeigentümerverbands, Torsten Flomm, hatte seinen Mitgliedern deshalb zum Widerspruch geraten.

+++ Ministerin will Google in die Schranken weisen +++

Datenschützer Caspar sagte dem Abendblatt: "Wir fordern weiterhin, dass Google offenlegt, wie mit den Daten von Bürgern umgegangen wird, die Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Fotos ihres Hauses eingelegt haben." Zustimmung bekam Google jedoch für seinen Internetservice, bei dem Bürger ab kommender Woche online widersprechen können (siehe Kasten). "Das Angebot ist übersichtlich und verständlich gestaltet", so Caspar.

Google sichert im Gespräch mit dem Abendblatt gestern zu, dass jeder auch nach Ablauf der vierwöchigen Frist die Unkenntlichmachung seines Hauses beantragen kann. Das Widerspruchsrecht beruht auf einer Zusage Googles an Caspar. Die Möglichkeiten für ein juristisches Vorgehen gegen die Zurschaustellung der eigenen Wohnung sind völlig unklar. Im Bundesdatenschutzgesetz sei kein derartiges Widerspruchsrecht vorgesehen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Auch das Verbraucherschutzministerium konnte keine Auskunft geben, ob Bürger den Schutz ihrer Wohnung per Klage durchsetzen können, falls Google einen Widerspruch nicht anerkennt.