Schleswig-Holstein und Niedersachsen lagen unter dem Bundesdurchschnitt. Besonders hoch ist die Beteiligung der Väter in Bayern.

Hamburg. Knapp ein Viertel (22,3 Prozent) aller Hamburger Väter hat für 2008 Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, zeigen sich regional große Unterschiede: Die höchsten Quoten hatten mit jeweils rund 27 Prozent Bayern , Berlin und Sachsen, die niedrigste das Saarland mit etwa zwölf Prozent. Hamburgs Nachbarn Schleswig-Holstein (18,2 Prozent) und Niedersachsen (18,5 Prozent) lagen unter dem Bundesdurchschnitt. Untersucht wurde das Vätergeld für eines im Jahr 2008 geborenen Kindes.

Besonders die hohe Väterbeteiligung in Bayern sei auffällig, hieß es. In 75 der 96 bayerischen Kreise lag die Väter-Quote bei mindestens 25 Prozent. Bundesweiter Spitzenreiter indes war die thüringische Stadt Jena (43 Prozent) gefolgt von der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam (39 Prozent). Die Region mit der geringsten Inanspruchnahme des Elterngeldes durch Väter war der niedersächsische Landkreis Nienburg/Weser.

Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Monat des Bezuges bundesweit bei 1.131 Euro. Er war damit rund ein Drittel höher als der Anspruch von Müttern (844 Euro). In Hamburg lag der Bezug für Väter bei 1.194 Euro, für Mütter bei 948 Euro.

Auch bei der durchschnittlichen Höhe des Elterngeldanspruchs erwerbstätiger Väter und Mütter gab es laut Bundesamt für 2008 geborene Kinder deutliche regionale Unterschiede. Während er in drei Vierteln der westdeutschen Landkreise bei mindestens 1.100 Euro lag, gab es in Ostdeutschland keinen Kreis, in dem dieser Wert erreicht wurde. Bundesweit am höchsten war der durchschnittliche Elterngeldanspruch der vor Geburt des Kindes erwerbstätigen Väter im bayerischen Landkreis Eichstätt mit 1.355 Euro, am geringsten mit 816 Euro im thüringischen Saale-Orla-Kreis.

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom bisherigen Verdienst des Elternteiles, das für die Betreuung des Nachwuchses zu Hause bleibt. Es beträgt grundsätzlich 67 Prozent des wegfallenden durchschnittlichen Nettogehaltes, mindestens aber 300 und höchstens 1.800 Euro. 300 Euro werden auch gezahlt, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde.