Sie können! In manchen Wortbildungen schlummert altes Erbgut. Vom „unaufsteigbaren“ HSV bis zum Gerundivum.

Nachdem ich nun eine Woche lang den Dativ der Person auf dem Bäderland-Plakat mit dem Text „Ein Blick aufs Handy kann Ihrem Kind das Leben kosten“ verteidigt habe, was mein Postfach in Schieflage und meine Geburtstagsfeier in Gefahr brachte, kann ich mich nun wieder den Gemischtwaren der übrigen Zusendungen widmen. Ein bekanntes Hamburger Nachrichtenmagazin nennt seine Rubrik mit solchen Fundsachen „Hohlspiegel“ und freut sich, dass es sich dabei um Fehler anderer und nicht um eigene handelt.

Da wird mir doch eine sauber ausgeschnittene Immobilienanzeige hereingereicht, in der die Angabe „mit öffenbaren Dachfenstern“ vielsagend vom Einsender gelb markiert ist. „Öffenbar“? Mit o-Umlaut und ohne zweites „n“? Da staunt der Leser, und der Fachmann glaubt es nicht. Und trotzdem: Diese Form ist richtig! Die mit dem Suffix (der Endsilbe) -bar gebildete Ableitung von „öffnen“ heißt wirklich „öffenbar“. Das Verb lautete im Mittelhochdeutschen nämlich „offenen“, wurde zu „öffenen“ umgelautet und verlor sein unbetontes „e“ in der Mitte. Dieses „e“ gehört aber nach wie vor zum Stamm. Es taucht wieder auf, wenn das Adjektiv „öffenbar“ (sich öffnen lassend) gebildet wird.