“Wir werden als Behörde keinen einzigen Schulversuch ausschreiben“, sagt Goetsch. Das sei Sache der einzelnen Schulen.

Hamburg. Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) rudert in der Frage, ob es einen Schulversuch mit sechsjährigen Primarschulen soll, zurück. "Wir werden als Behörde keinen einzigen Schulversuch ausschreiben", sagte Goetsch gestern. Ein solches Vorhaben könnten nur die einzelnen Schulen beantragen. Voraussetzung sei ein Beschluss der Schulkonferenz. Letztlich solle auch die Bürgerschaft entscheiden.

Unmittelbar nach dem Volksentscheid am Sonntag, bei dem die Hamburger die Einführung der sechsjährigen Primarschule deutlich abgelehnt hatten, hatte sich Goetsch dafür ausgesprochen, dass die 23 sogenannten Starterschulen als Schulversuch weiterlaufen können. "Wir werden diese Schulen mit allen Kräften unterstützen", hatte Goetsch am Montag gesagt. Die Eltern, Lehrer und Schulleitungen hätten sich "mit konzeptioneller Arbeit, Herzblut und Engagement" auf die Reform vorbereitet. "Diese Schulen haben von unserer Seite her eine Bestandsgarantie im Rahmen eines Schulversuchs", so Goetsch.

Diese Äußerung hatte der Senatorin den Vorwurf eingetragen, sie wolle die Primarschulen nun quasi durch die Hintertür einführen. Unter anderem warnte SPD-Fraktionschef Michael Neumann vor einem solchen Weg. "Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass das Ergebnis des Volksentscheids nicht umgesetzt wird", sagte der SPD-Politiker. Immerhin würde mehr als ein Zehntel aller rund 220 Grundschulen das längere gemeinsame Lernen anbieten, wenn alle 23 Starterschulen an dem Schulversuch teilnähmen. "Es wird keine Primarschule durch die kalte Küche geben", stellte Goetsch gestern klar.

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Die Starterschulen heißen so, weil sie eigentlich als erste vom kommenden Schuljahr an mit längerem gemeinsamen Lernen in der fünften Klasse beginnen sollten. Dies wird an den 23 Standorten der Fall sein. Der Vertrauensschutz, den die Behörde gewährt, bezieht sich auf diesen Jahrgang auch in der sechsten Klasse. Garantiert ist auch der Übergang auf eine Stadtteilschule oder ein Gymnasium mit Klasse 7.

Wenn die Eltern der künftigen Erst- und der Fünftklässler an Starterschulen angesichts der neuen Lage nach dem Volksentscheid ihr Kind von der Schule nehmen und auf einem Gymnasium oder einer Stadtteilschule anmelden wollen, ist das im Prinzip möglich. Entscheidend sind - wie bei allen anderen Schulwechseln auch - die Kapazitäten der aufnehmenden Schule.

Wenn die Starterschulen als Schulversuch die sechsjährige Primarschule weiterführen wollen, muss die jeweilige Schulkonferenz dies beschließen. Die Schulbehörde prüft das Konzept und entscheidet über die Einrichtung des Schulversuchs. Goetsch machte deutlich, dass ihr auch die Meinungsbildung in der Bürgerschaft wichtig ist.

Zurückgenommen reagierte die Senatorin auch in der Frage, ob sogenannte Langformen an künftigen Stadtteilschulen, wie bislang an Gesamtschulen, möglich sein sollen. Unter Langform wird die Kooperation einer Grundschule und der entsprechenden weiterführenden Schule unter einem Dach verstanden. Im Zuge der Primarschulreform sollten diese Langformen abgeschafft werden, weil die Primarschulen eigenständig sein sollten. Die Senatorin will offensichtlich keine Vorgabe machen, wie es weitergehen soll. "Die Stadtteilschulen sollen diese Diskussion selbst führen", sagte Goetsch.

Entspannung zeichnet sich bei den Fusionsschulen ab, die aus zwei oder drei Grundschulen hervorgehen sollen. Nach den gestrigen Angaben der Schulbehörde gibt es nur drei Standorte, an denen nicht vorgesehen ist, erste Klassen einzurichten: Schule Altonaer Straße/Arnkielstraße, Schule Röthmoorweg und die Grundschule der Gesamtschule Allermöhe. Das Problem: Ein Teil der Fusionsschulen hatte eine horizontale Gliederung der geplanten Primarschule vorgesehen: Der eine Standort übernimmt die Klassen 1 bis 3 und der andere Standort die Klassen 4 bis 6. Zunächst war nicht klar, an wie vielen Schulen Erstklässler deswegen längere Wege in Kauf nehmen müssen.