Ein heute 20-Jähriger wurde wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht verurteilt. Zwei populäre Lieder hatte der Junge zum Download angeboten.

Neustadt. Aktuelle Songs von Stars wie Katy Perry oder Lady Gaga wären wohl teurer geworden. Alte Lieder von Rammstein oder Marius Müller-Westernhagen sind offenbar billiger zu haben. Weil ein heute 20-Jähriger 2006 zwei Songs dieser Interpreten in eine Internet-Tauschbörse eingestellt hatte, verurteilte ihn das Landgericht wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht zu Schadenersatz in Höhe von 15 Euro pro Titel. Der Junge hatte über den Internetanschluss seines Vaters die Titel "Engel" (Rammstein) und "Dreh dich nicht um" (Westernhagen) in die Tauschbörse eingestellt, sodass die Songs von anderen heruntergeladen werden konnten. Universal Music und Warner Music hatten pro Aufnahme 300 Euro Schadenersatz gefordert.

Doch wie viel ist die illegale Nutzung der Songs wirklich wert? Da es keinen "unmittelbar anwendbaren Tarif" gebe, müsse die angemessene Lizenz geschätzt werden, so das Gericht. Dabei berücksichtigte die Kammer, dass die Aufnahmen 2006 bereits viele Jahre alt waren und daher nur eine begrenzte Nachfrage angenommen werden könne. Zudem sei davon auszugehen, dass die Titel nur kurzzeitig zum Herunterladen bereitstanden. Es sei vermutlich allenfalls zu 100 Downloads pro Titel gekommen. Die Klage gegen den Vater des damals 16-Jährigen wies das Gericht ab: Er hätte zwar kontrollieren müssen, wie sein Sohn den Internetanschluss nutzt. Dieses Verhalten begründe jedoch keine Schadenersatzpflicht.