Das Urheberrecht ist historisch gesehen relativ jung. Im Jahr 1876 wurde das erste deutsche Urhebergesetz verfasst, 1901 folgte das Literatur- und Verlagsgesetz und 1907 das Kunsturhebergesetz. Das Urheberrecht (UrhG) schützt geistige und künstlerische Leistungen, zum Beispiel Texte, Gemälde, Kompositionen, Architektur, Fotos, Filme, Musik- und Tonaufnahmen. Der Urherber eines musikalischen Werkes hat auch die Rechte daran. Er kann bestimmen, ob es veröffentlicht wird, von wem es genutzt wird oder wie es bearbeitet werden darf. Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes wird durch das Verwertungsrecht geregelt.

Nur wenn der Urheber zustimmt, können seine geschützten Werke gegen eine Gebühr von anderen genutzt werden. 2003 wurde das Urheberrechtsgesetz durch das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" in zahlreichen Punkten geändert - zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter. Anlass für diese Gesetzesänderung war die starke Zunahme von digitalen Raubkopien.