Hamburg. Keiner der Aktivisten der Letzten Generation, die vor Ostern für lange Staus sorgten, wohnt in Hamburg. Ihnen drohen nun Behandlungskosten.

Die Klimaaktivisten, die vor Ostern den Reiseverkehr rund um Hamburg mit Klebe-Blockaden an Elbtunnel und Elbbrücken lahmgelegt haben, kamen selbst nicht aus der Hansestadt. „An den am 4. und 6. April 2023 durchgeführten Blockadeaktionen waren keine Personen beteiligt, die ihren Wohnsitz in Hamburg hatten“, heißt es in der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU in der Bürgerschaft.

Demnach hatten neun Aktivisten der Gruppe Letzte Generation ihren Wohnsitz in Bayern, sechs in Schleswig-Holstein, vier in Baden-Württemberg, drei in Nordrhein-Westfalen und je eine Person in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Berlin.

Letzte Generation: Aktivisten nicht aus Hamburg – CDU: „Klimakleber-Tourismus“

CDU-Fraktionschef Dennis Thering findet es bemerkenswert, dass keiner von „den Klimaklebern, die vor Ostern stundenlange Staus in und rund um Hamburg verursacht haben“, aus Hamburg komme. „Hier stellt sich die Frage, ob es keine Hamburger Aktivisten bei der Letzten Generation gibt oder ob ein Klimakleber-Tourismus in Deutschland entstanden ist und sie kreuz und quer durch die Republik reisen, um Bürgerinnen und Bürger zu belästigen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Thering forderte zudem ein schnelles Eintreiben der durch solche Protestaktionen entstandenen Kosten bei den Aktivisten. „Dass noch 71 Widerspruchsverfahren gegen Bescheide aus 2021 und 2022 laufen, ist erschreckend“, sagte er.

Laut Senat sind nach Kostenfestsetzungsbescheiden in einer Gesamthöhe von mehr als 37.000 Euro gegen 74 Personen aus den vergangenen beiden Jahren erst rund 5000 Euro bezahlt worden. Er erwarte, dass die Widerspruchsverfahren „nun zügig abgeschlossen werden, damit Klima-Aktivisten nicht nur die von ihnen verursachten Kosten tragen, sondern auch merken, dass der Rechtsstaat konsequent reagiert“, sagte Thering.

Müssen Klimakleber für Krankenhausbehandlung aufkommen?

Im Zusammenhang mit den Blockaden am 4. April wurden gegen insgesamt 18 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet, wegen der Aktionen am 6. April waren es 33.

Die Blockierenden könnten auch für ihre medizinische Versorgung zur Kasse gebeten werden. Wer nach dem Festkleben auf der Straße noch Asphaltreste an den Händen hatte, wurde teils per Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Dieser Einsatz des Rettungsdienstes sei gebührenpflichtig, so der Senat. Zahlen die Krankenkassen nicht, geht die Rechnung an den Patienten.