Sozialdemokraten bringen Entwurf ein. So soll geregelt werden, wann die Landesregierung sensible Unterlagen vorlegen muss.

Hamburg. Die Untersuchung der Opposition zur Kostenexplosion bei der Elbphilharmonie war der Auslöser. Die wiederholte Weigerung des Senats, Akten mit Verweis auf das Staatswohl zur Einsicht freizugeben, die Ursache. Jetzt hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion einen Gesetzentwurf für eine sogenannte Geheimschutzverordnung vorgelegt und an die Vorsitzenden der Bürgerschaftsfraktionen, an Bürgerschaftspräsident Berndt Röder (CDU) sowie den Direktor der Bürgerschaft, Reinhard Wagner, geschickt.

Mit der Verordnung, die dem Abendblatt exklusiv vorliegt, soll geregelt werden, unter welchen Rahmenbedingungen der Senat sensible Unterlagen vorlegen muss. Damit soll die Möglichkeit des Senats eingeschränkt werden, mit Hinweis auf das Staatswohl die Herausgabe von Akten zu verhindern. Bisher hat die Hamburgische Bürgerschaft keine Geheimschutzverordnung.

In einem Begleitschreiben der SPD an die Fraktionen heißt es: "Nun hat der Senat die Herausgabe von Akten zur Elbphilharmonie mit der Begründung, die Hamburgische Bürgerschaft habe keinen ausreichenden Geheimhaltungsschutz, verweigert." Möglicherweise werde auch die Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zur HSH Nordbank mit dem gleichen Problem konfrontiert werden. Deshalb sei es gegeben, "hier tätig" zu werden.

Konkret geht es der Opposition um die Herausgabe der Akten mit den Aufsichtsratsprotokollen der Realisierungsgesellschaft (Rege). Darin sehen SPD und Linke einen wesentlichen Schlüssel, um die Kostenexplosion bei der Elbphilharmonie aufzuklären.

Der Entwurf zur Geheimschutzverordnung sieht eine Kategorisierung von Verschlusssachen in vier Geheimhaltungsgrade vor: "streng geheim", "geheim", "vertraulich" und "nur für den Dienstgebrauch". Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Bedingungen für die Einsicht der Akten.

Allerdings, darauf weist einer der Paragrafen deutlich hin, solle von einer Geheimeinstufung nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn dies unbedingt nötig ist. Verschlusssachen sollen nicht höher eingestuft werden, als es ihr Inhalt erfordert.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Neumann begründet diesen Schritt so: "Die Geheimschutzverordung ist notwendig, weil sich der Senat sonst immer hinter Staatsgeheimnissen versteckt. Und die Kostenexplosion bei der Elbphilharmonie ist kein Staatsgeheimnis, sondern geht alle Steuerzahler an, und deswegen muss die Öffentlichkeit darüber informiert werden." Über eine solche Verordnung müsse es aber einen Konsens im Parlament geben, so Neumann. Deshalb stelle die SPD den vorliegenden Entwurf zur Diskussion. "Wir hoffen aber, dass wir zeitnah einen vernünftigen gemeinsamen Vorschlag verabschieden können", so Neumann. Auch hoffe er, dass Justizsenator Till Steffen (GAL), der sich "immer für Transparenz eingesetzt hat, seinen Einfluss in den Regierungsfraktionen geltend macht" und für ein entsprechendes Gesetz werbe.

Die SPD strebt an, über die Verordnung noch im September im Parlament zu debattieren, um noch vor den Herbstferien einen Beschluss fassen zu können. "Es wird Zeit, dass wir die Akten zur Elbphilharmonie bekommen. Das Elend zieht sich schon seit eineinhalb Jahren hin. Ich habe keine Lust, noch länger zu warten", sagte Neumann.