Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will die Einsicht in sämtliche Akten zum Bau der Elbphilharmonie nun gesetzlich durchsetzen. Eine entsprechende “Geheimverordnung“ steht intern kurz vor dem Abschluss.

Die Verordnung soll ganz genau festlegen, unter welchen Rahmenbedingungen der Senat sensible Unterlagen vorlegen muss. Damit soll die Möglichkeit des Senats eingeschränkt werden, "willkürlich mit Hinweis auf das Staatswohl" die Herausgabe von Akten zu verhindern, sagte SPD-Fraktionssprecher Christoph Holstein.

Aktuell geht es der Opposition vor allem um die Aufsichtsratsprotokolle der Realisierungsgesellschaft (Rege). Darin sehen SPD und Linke einen wesentlichen Schlüssel, um die Kostenexplosion bei der Elbphilharmonie aufzuklären. Bisher hält der Senat diese Unterlagen mit Verweis auf den Geheimnisschutz gegenüber Vertragspartnern und das Staatswohl zurück. In einem Schreiben des Senats vom 30. April an die Bürgerschaft heißt es dazu sinngemäß, der Senat würde diese Akten ja zur Einsicht freigeben, wenn der gesetzliche Rahmen dies erlauben würde.

"Wir wollen die Unterlagen unter allen Umständen einsehen. Wenn die Voraussetzungen dafür gesetzliche Anpassungen sind, werden wir dafür sorgen, dass wir sie kriegen", sagte SPD-Finanzexperte Peter Tschentscher. Auch SPD-Fraktionschef Michael Neumann sagte: "Das Ganze zeigt, dass unsere Forderung nach Offenlegung der Elbphilharmonie-Akten richtig ist." Der Senat sei "moralisch verpflichtet", alle Akten vorzulegen, die Klarheit über die Kostenexplosion bringen könnten. Schließlich gehe es "in erheblichem Maße" um Steuergeld. Im Streit um die Akten wirke es, als "wolle der Senat etwas unter dem Deckel halten", so Neumann.

Einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA), wie ihn die Fraktion Die Linke ins Auge gefasst hat, ist bei der SPD offiziell noch kein Thema. Intern ist aber zu hören, die sei am Ende eine "Frage des Preises". Würden die Kosten für die Elbphilharmonie noch einmal massiv steigen, werde man um einen PUA nicht herumkommen.