Die Verordnung soll festlegen, wer im Parlament unter welchen Voraussetzungen Einsicht in geheime Akten, sogenannte Verschlusssachen, nehmen darf.

Die meisten anderen Bundesländer haben eine solche Verordnung. Hamburg hatte bisher darauf verzichtet. Neben der Regelung zur Akteneinsicht geht es auch darum, wie mit den Informationen umgegangen werden muss, mit wem zum Beispiel ein Abgeordneter darüber sprechen darf, ob Papiere kopiert werden dürfen, ob Telefongespräche über den Inhalt der Verschlusssachen verschlüsselt geführt werden müssen, in welchen Ausschüssen darüber diskutiert werden darf. Und schließlich, ob die Bürgerschaft, in ihren Sitzungen darüber öffentlich debattieren darf.