Das Verwaltungsgerichtsurteil gegen die Polizei hat offenbar wenig Chancen, ein Präzedenzfall für Falschparker zu werden.

Hamburg. Sowohl Polizei als auch Justiz bewerten das Urteil als Entscheidung eines Einzelfalls. Wie berichte, hatte ein Autofahrer erfolgreich gegen das Abschleppen seines Wagens in den Autoknast geklagt. Er hatte zuvor im Phoenix-Viertel in Harburg sein Auto abgestellt, aber keine Parkscheibe ins Fenster gelegt. Ein Polizist ließ ihn daraufhin abschleppen. Kosten der Aktion: 255,92 Euro.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass dies unverhältnismäßig sei, weil sich in der Nähe freie Parkplätze befanden. Martin Becker, Rechtsanwalt des Autofahrers, sah darin eine Richtungsentscheidung, welche die Polizei zur Überprüfung der eigenen Abschlepp-Praxis bewegen sollte.

Das sieht die Polizei allerdings anders. "Bei diesem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung", sagt Polizeisprecherin Ulrike Sweden. Diese zwinge nicht, die gängige Praxis zu ändern. Und sie fügt hinzu: "Unser Handeln unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit." Danach wird nur dann beispielsweise in den Autoknast abgeschleppt, wenn es tatsächlich keine freien Parkplätze in der Umgebung gibt. Dass der Polizist in dem aktuellen Fall dagegen verstoßen hat, wird mittlerweile auch intern nicht mehr angefochten. Nicht umsonst habe es dieses Urteil gegeben. Eine Anweisung für ein derart hartes Vorgehen gibt es laut Polizei nicht.

Unterstützung bekommt die Polizei von der Justiz. "In diesem Einzelfall war das Abschleppen zwar unrechtmäßig", sagt Susanne Walter, Sprecherin der Verwaltungsgerichte in Hamburg. "Aber das Urteil hat keine grundsätzliche Wirkung." Zwar ist es jedem Falschparker unbenommen, rechtliche Schritte gegen das Abschleppen einzuleiten. Doch nur in wenigen Fällen haben die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Erfolg.

Selbst die Autofahrer-Lobby ADAC sieht in Hamburg kein unverhältnismäßiges Handeln bei der Polizei gegen Falschparker. "Gerade in der Innenstadt wird zum überwiegenden Teil nur dann abgeschleppt, wenn es auch nötig ist", sagt Carsten Willms, verkehrspolitischer Sprecher des ADAC. "Das Urteil war zwar richtig, ein Knöllchen wäre ausreichend gewesen." Davon aber abzuleiten, dass nun eine erfolgreiche Klagewelle über die Polizei hinwegrollen würde, wäre falsch.

"Es gibt sehr viele Autofahrer", so Willms, "die sich über Falschparker beschweren." Im vergangenen Jahr hätten sich dagegen nur 23 Fahrer beim ADAC darüber beklagt, sie seien in der City zu Unrecht abgeschleppt worden. "Aber mehr als 1000 beschwerten sich über die hohen Benzinpreise."