Papierkrieg mit Behörden, wie ihn viele “normale“ Ruheständler vor der ersten Rentenauszahlung führen, wird Senatoren a. D. erspart.

Hamburg. 45 frühere Senatsmitglieder erhalten derzeit ein Ruhegehalt . Die Ausgaben beliefen sich in 2010 auf 3,994 Millionen Euro und in 2011 bis einschließlich August auf 2,573 Millionen Euro. Das entspricht einer monatlichen "Rente" von rund 7150 Euro - darauf haben die Ex-Regierungsmitglieder vom vollendeten 55. Lebensjahr Anspruch, sofern sie mindestens vier Jahre im Amt waren. Der Papierkrieg mit Behörden, wie ihn viele "normale" Ruheständler vor der ersten Rentenauszahlung führen, wird den Senatoren a. D. allerdings erspart. "Die Versorgung wird den Berechtigten ... gewährt, ohne dass es hierfür eines Antrags des Berechtigten bedarf", heißt es in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Dora Heyenn und Christiane Schneider (Linkspartei). "Das muss dringend geändert werden, das gibt es sonst nirgends", fordert Verfassungsexpertin Schneider.

+++ Sind Hamburgs Senatoren überversorgt? +++

Aus der Senatsantwort geht zudem hervor, dass bei früheren Staatsräten das Übergangsgeld im Gegensatz zum Ruhegehalt nicht mit anderen Einkünften verrechnet wird. Die 7500 bis knapp 8000 Euro, die mindestens sechs Monate und höchstens drei Jahre nach Ausscheiden aus dem Amt gezahlt werden, erhalten die ehemaligen Behörden-Vizes also auch dann uneingeschränkt, wenn sie längst wieder einem anderen Beruf nachgehen. Das findet Dora Heyenn ebenfalls problematisch: "Auch hier haben wir es mit einer großen Diskrepanz zur Lebenswirklichkeit anderer Beamten und abhängig Beschäftigter zu tun. Wir hoffen, dass diese Ungerechtigkeit behoben wird."