Die Linke kritisiert, Übergangs- und Ruhegehälter der Senatoren seien zu üppig. Die meisten Bundesländer zahlen weniger.

Hamburg. Wer in Hamburg als Senator aus dem Amt scheidet, fällt weicher als die Minister der meisten anderen Länder und des Bundes. Der Stadtstaat liegt beim Ruhegeld bundesweit an der Spitze. Nach vier Amtsjahren steht einem Ex-Senator eine Pension in Höhe von bis zu 35 Prozent der Dienstbezüge (derzeit 13.577,83 Euro monatlich) zu - Thüringen liegt gleichauf, nur Sachsen ist mit 43,05 Prozent noch spendabler.

In Hamburg wird die Senatspension bereits mit dem 55. Geburtstag fällig - wie in Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Hessen auch. Die Mehrzahl der Länder und der Bund gewähren das Ruhegeld deutlich später, teilweise mit 60 oder sogar 65 Jahren.

Die Linken-Bürgerschaftsfraktion, die den Ländervergleich vorgelegt hat, hält die Hamburger Regelungen für zu üppig. "Wir wollen, dass es eine gerechte Regelung gibt, die sich an der Lebenswirklichkeit von Beamten und abhängig Beschäftigten orientiert", sagte Linken-Fraktionschefin Dora Heyenn. Das heißt: Senatspension erst vom üblichen Renteneintrittsalter an. Da die Linke gegen die Rente mit 67 Jahren ist, sollen die Zahlungen mit 65 Jahren beginnen. Außerdem hält die Fraktion eine Absenkung des Basiswerts von 35 auf 30 Prozent der Amtsbezüge für angemessen. "Wir wollen keine Neiddebatte vom Zaun brechen. Uns geht es um Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit in der Politik", sagte Heyenn.

"Wir halten die Hamburger Regelungen für angemessen", sagte CDU-Fraktionsvize Hans-Detlef Roock, der der Linken vorwarf, auf einen "oberflächlichen Neideffekt" zu setzen. Senatoren hätten weder Kündigungsschutz noch Kündigungsfrist und seien nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert. "Weitere Einschnitte in die Versorgungsregelungen würden es schwieriger machen, qualifizierte Menschen für ein Staatsamt zu gewinnen", sagte Roock. Dagegen gibt es bei SPD, GAL und FDP die Bereitschaft, über Änderungen des Senatsgesetzes zu diskutieren. "Man muss die Vorschläge im Einzelnen prüfen, aber einer Änderung stehen wir grundsätzlich offen gegenüber", sagte GAL-Fraktionschef Jens Kerstan. So könne man über eine Anhebung der Altersgrenze von 55 Jahren nachdenken. Die letzte Änderung des Senatsgesetzes hatte die GAL 1998 durchgesetzt. Damals wurde etwa eingeführt, dass sich die Senatoren an ihrer Altersvorsorge beteiligen.

"Die SPD-Fraktion verschließt sich der Debatte um eine Reform nicht", sagte Fraktionssprecher Claas Ricker. Aber das Thema eigne sich nicht für "populistische Schnellschüsse". FDP-Fraktionssprecher Alexander Luckow sagte: "Wir halten es für richtig, sich die Regelungen einmal genau anzusehen." Die Linke hält auch die Amtsbezüge der Senatoren für zu hoch. Hamburger Senatoren bekommen das B 11 entsprechende Gehalt plus 23 Prozent und liegen damit oberhalb der Bezüge in den Stadtstaaten Bremen und Berlin. Allerdings: In Hamburg können Senatoren nicht zugleich Abgeordnete der Bürgerschaft (ruhendes Mandat, Anm. der Red.) sein, was die Einkünfte mindert.

Linken-Fraktionschefin Heyenn kündigte an, dass ihre Fraktion auch beim Übergangsgeld für Senatoren den Rotstift ansetzen will. Ausgeschiedene Senatoren erhalten mindestens drei Monate und maximal zwei Jahre ein Übergangsgeld. Die Dauer der Zahlungen entspricht der Dauer der Amtszeit. Wer ein Jahr lang Senator war, erhält zwölf Monate Übergangsgeld. Die ersten drei Monate werden die vollen Dienstbezüge gezahlt, danach die Hälfte. Heyenn macht auf einen aus ihrer Sicht krassen Fall aufmerksam: "Der frühere Innensenator Ronald Schill war 23 Monate im Amt und erhielt ein Übergangsgeld von rund 175 000 Euro."

Die Linke kritisiert auch, dass nur Einkünfte aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst auf die Zahlung des Übergangsgeldes angerechnet werden. "Bei einem Hartz-IV-Empfänger wird alles gegen- und angerechnet, sei es eine kleine Erbschaft oder das Kindergeld."

Die derzeit gültige Ruhegeld-Regelung entstand in der Folge des sogenannten Diäten-Skandals, der das Rathaus Anfang der 1990er-Jahre erschütterte. Damals deckte der Verwaltungsrechtler Prof. Hans Herbert von Armin auf, dass die Bürgerschaft dem Senat am 19. März 1987 ohne Beratung eine äußerst üppige Altersversorgung genehmigt hatte. Das "Camouflage-Gesetz" (von Arnim) hatte das Ruhegeld für Senatoren von immerhin 47 auf 62 Prozent der Amtsbezüge angehoben. Die Regelung wurde 1992 nach massiven Protesten wieder auf den alten Wert zurückgefahren und danach auf 35 Prozent abgesenkt. Pro Amtsjahr gibt es 2,5 Prozent plus 1,25 Prozent pro Jahr zwischen dem 27. Lebensjahr und dem Eintritt in den Senat. Wer mit 47 Jahren Senator wird und es vier Jahre lang bleibt, hat später Anspruch auf ein Ruhegeld von 35 Prozent der Amtsbezüge.