Bei dieser Wahl gibt es zehn Stimmen für die Bürgerschaft, zehn für die Bezirksversammlungen - alles anders als früher. So funktioniert es.

Hamburg. Wählen kann so einfach sein. Ein Kreuz für die Bürgerschaft, eines für die Bezirksversammlung - fertig. So schlicht und simpel war es bis vor wenigen Jahren in Hamburg. Einige Wahlrechtsreformen später finden die Wähler nun eine völlig neue, ungleich komplexere Situation vor: Wenn die Hamburger nach dem Scheitern der schwarz-grünen Koalition am 20. Februar ihr Landesparlament und die sieben Bezirksversammlungen neu wählen werden, haben sie 20 Stimmen - so viele wie noch nie und wohl künftig nie wieder. Entsprechend haben sie auch so viele Möglichkeiten wie nie zuvor, diese Stimmen auf den Wahlzetteln zu verteilen. Die Intention dieses Wahlrechts ist, den Bürgern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung ihrer Volksvertretung zu geben. Die neue Regelung erhöht aber auch die Anforderungen an die Wähler. Das sollte man wissen, bevor man seine Kreuzchen macht:

20 Stimmen - das gibt es nur am 20. Februar 2011: Am 20. Februar finden im Prinzip zwei Wahlen an einem Tag statt. Gewählt werden die Bürgerschaft, also das Hamburger Landesparlament, sowie die sieben Bezirksversammlungen. Um ihre Bedeutung zu stärken, wird die Bezirkswahl künftig von der Bürgerschaftswahl entkoppelt und am Tag der Europawahl stattfinden. 20 Stimmen an einem Tag können die Hamburger also vermutlich nie wieder vergeben.

Zehn Stimmen für die Bürgerschaft: Das Landesparlament hat 121 Sitze, von denen nur noch 50 über die Landeslisten der Parteien vergeben werden (früher alle) und 71 über die Wahlkreise. Jeder Wähler hat zehn Stimmen, die folgendermaßen vergeben werden können:

Fünf Stimmen für die Landeslisten: Auf den Landeslisten stehen die Kandidaten in der von den Parteien und Wählervereinigungen festgelegten Reihenfolge, also zum Beispiel Bürgermeister Christoph Ahlhaus auf Platz eins der CDU-Liste und Olaf Scholz an der Spitze der SPD-Liste. Die Wähler können insgesamt fünf Kreuze auf den Listen machen. Es ist ihnen überlassen, ob sie alle fünf Stimmen einer Liste geben und damit die Reihenfolge der Parteien akzeptieren, ob sie sie lieber nur einem Kandidaten geben wollen oder einen Mix bevorzugen. Alles ist möglich - Hauptsache, es werden nicht mehr als fünf Kreuze gemacht.

Die Möglichkeit, auch Landeslisten-Kandidaten direkt zu wählen, ist neu in Hamburg. Machen die Wähler davon rege Gebrauch, können sie bewirken, dass ein Kandidat von einem scheinbar aussichtslosen Platz der Liste es doch ins Parlament schafft, während ein aussichtsreich Platzierter vielleicht außen vor bleibt. Genau diese "Einmischung" hatten vor allem SPD und CDU lange zu verhindern versucht.

Wichtig: Für die Sitzverteilung in der Bürgerschaft - also die Frage, wer die Wahl gewinnt - sind allein die Kreuze auf den Landeslisten maßgebend. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie für die Gesamtliste einer Partei oder direkt für Kandidaten abgegeben wurden - für die Sitzverteilung werden alle Stimmen einer Partei addiert. Diese Stimmen werden am Wahlabend zuerst ausgezählt.

Fünf Stimmen für Wahlkreiskandidaten: 71 Sitze in der Bürgerschaft werden über die 17 Wahlkreise vergeben. Sie stellen je nach Bevölkerungszahl drei bis fünf Abgeordnete. Auch auf dem Wahlkreisstimmzettel kann jeder Wähler fünf Kreuze machen, im Gegensatz zur Landesliste kann er aber nicht für eine Parteiliste insgesamt stimmen, sondern er muss bis zu fünf Kreuze direkt bei den Kandidaten machen - eine reine Personenwahl. Auch da gilt: Man kann alle Stimmen einer Person geben (kumulieren) oder auf mehre Kandidaten, auch unterschiedlicher Parteien, verteilen (panaschieren).

Wer ist gewählt? Aus den Wahlkreisen ziehen nicht schlicht die Kandidaten in die Bürgerschaft ein, die die meisten Stimmen bekommen haben. Zunächst wird ausgezählt, auf welche Partei oder Wählervereinigung wie viel Prozent der Stimmen entfallen. Daraus ergibt sich, welcher Partei wie viele Abgeordnete aus dem Wahlkreis zustehen. Erst dann wird ermittelt, welche Kandidaten dieser Partei die meisten Stimmen erhalten haben. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel spielt dabei keine Rolle - auch an diesem Punkt wurde der Einfluss der Parteien beschnitten.

Zehn Stimmen für die Bezirksversammlung: Die Bezirksversammlungen werden weitestgehend nach den gleichen Regeln gewählt. Jeder Wähler hat zehn Stimmen, fünf für die Bezirkslisten der Parteien und fünf, die er auf Wahlkreiskandidaten verteilen darf. Auch die Bezirksversammlungen setzen sich etwa im Verhältnis 60 zu 40 aus Wahlkreis- und Listenkandidaten zusammen.