Hamburg. Panaschieren und Kumulieren - das klingt zunächst nach einer Kochbuchanweisung. Doch das Mischen oder Häufeln seiner Wahlstimmen auf verschiedene Parteien und Kandidaten ist bei Kommunalwahlen in Süddeutschland schon lange geübte Praxis.

In Hamburg gab es indes zwischen der Initiative "Mehr Demokratie" und den Parteien ein langjähriges Tauziehen um ein solches neues Wahlrecht. Im Prinzip ging es dabei um zwei zentrale Punkte: Die großen Parteien wollten sich möglichst nicht in ihre Kandidatenlisten hineinwählen lassen. Die Initiative Mehr Demokratie wollte aber genau dies.

2004 kam es schließlich zu einem erfolgreichen Volksentscheid. Mit 66,5 Prozent der 385 542 abgegebenen, gültigen Stimmen votierten die Hamburger erstmals per Volksgesetzgebung für ein neues Wahlrecht. Es war bereits ein stark personalisiertes Verhältniswahlrecht - doch es galt nur bis 2006. Dann änderte die regierende CDU es mit einer knappen Mehrheit in der Bürgerschaft wieder.

Die Parteien gewannen dadurch wieder mehr Einfluss auf Zusammensetzung der Bürgerschaft. Das 2004 beschlossene Wahlrecht wurde daher nie in der Praxis erprobt. Die Änderung brachte der CDU aber auch heftige Kritik ein. Gleichwohl entschied das Hamburger Verfassungsgericht 2007, dass die in der Bürgerschaft beschlossene Änderung des 2004er-Wahlrechts zum größten Teil rechtens sei. Allerdings kritisierten die Richter Regelungen bei der Wahl der Wahlkreiskandidaten. 2007 musste die Bürgerschaft das Wahlrecht daher erneut ändern. Im Kern hatte der Wähler nun noch weniger Einfluss auf die Reihenfolge der Sitzverteilung. 2008 wurde nach diesem Recht gewählt.

Inzwischen hatte Mehr Demokratie allerdings einen zweiten Anlauf für ein Volksbegehren in Sachen Wahlrecht unternommen, 2009 wurde die Hürde genommen, im September 2009 parallel zur Bundestagswahl wäre es daher zu einem zweiten Volksentscheid zu dem Thema gekommen.

Doch inzwischen regierte eine schwarz-grüne Koalition im Rathaus, man gab sich aufgeschlossener für neue Wahlmethoden, und die Bürgerschaft übernahm den Vorschlag der Wahlrechtsinitiative, der nun gilt.