Unterlagen können per Postkarte, Mail, Fax und im Netz beantragt oder im Wahlamt abgeholt werden

Hamburg. Ab sofort können wahlberechtigte Hamburger Briefwahlunterlagen für die Bürgerschafts- und Bezirkswahl am 20. Februar beantragen. Grundsätzlich kann sich jeder Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen kommen lassen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Der Antrag kann persönlich im Bezirksamt, schriftlich über die Wahlbenachrichtigung, online im Internet, per Mail oder Fax gestellt werden.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in diesen Tagen an alle Hamburger Haushalte verschickt. Auf der Rückseite einer jeden Benachrichtigung ist das offizielle Antragsformular für die Briefwahl abgedruckt. Dieses kann ausgefüllt, mit einer 45-Cent-Briefmarke versehen und an das zuständige Bezirksamt abgeschickt werden.

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann auch einfach eine Mail, ein Fax oder eine Postkarte an das Bezirksamt schreiben und Unterlagen anfordern - auch aus dem Ausland. Wichtig ist dabei neben dem Namen, die Hamburger Meldeadresse und das Geburtsdatum anzugeben. Außerdem steht das Antragsformular im Internet unter www.gateway.hamburg.de . Die Briefwahlunterlagen können ab sofort und auch noch am Wahltag in der Wahlgeschäftsstelle des zuständigen Bezirksamts beantragt werden. Wenn jemand am Wahltag plötzlich erkrankt, darf ein Bevollmächtigter mit dem persönlich unterschriebenen Briefwahlantrag die Unterlagen abholen.

Achtung: Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben will, muss darauf achten, dass alle Briefwahlunterlagen bis zum 20. Februar um 18 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlleitung eingegangen sind. Zwar muss für die Beantragung der Briefwahlunterlagen Porto bezahlt werden, nicht aber für die Teilnahme an der Briefwahl.

Dafür muss allerdings der den Unterlagen beiliegende offizielle Wahlbriefumschlag verwendet werden. Ausnahme: Wird der Brief außerhalb Deutschlands eingeworfen, muss er frankiert werden.

Für die Briefwahl müssen die beiden Stimmzettel für die Bürgerschaftswahl sowie die beiden Stimmzettel für die Bezirksversammlungswahl in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit dem Wahlschein in einem zweiten, größeren Umschlag verpackt werden. Ist dieser Umschlag abgeschickt und beim Bezirksamt eingegangen, kann der Absender nicht mehr persönlich an der Wahl am 20. Februar in der Wahlkabine teilnehmen.

Anders diejenigen, die sich die Briefwahlunterlagen zwar haben zuschicken lassen, dann aber doch persönlich wählen wollen. Dies ist mit der Wahlbenachrichtigungskarte möglich. Viele Informationen rund um die Wahl sowie einen Musterstimmzettel bietet das Landeswahlamt im Internet unter www.hamburg.de/hamburg-wahlen