Alle Eltern, die sich noch nicht zurückgemeldet haben, werden erneut aufgefordert, ihre Einkommensnachweise einzureichen.

Hamburg. Die Erhöhung der Kita-Gebühren hält die Sozialbehörde weiter auf Trab. In einer groß angelegten Aktion werde man jetzt alle Eltern, die sich noch nicht zurückgemeldet haben, erneut auffordern, ihre Einkommensnachweise einzureichen. Zum einen schriftlich, zum anderen über Aushänge in den Kitas. Denn, so heißt es in der Mitteilung, "wenn die aufgeforderten Eltern keine Unterlagen einreichen, müssen die Bezirksämter davon ausgehen, dass sie ab dem 24. August den neuen Höchstsatz zahlen wollen". Dass Eltern vielleicht nur aus Unwissenheit zu Höchstzahlern werden, so Sprecherin Julia Seifert, wolle man vermeiden.

Die Sozialbehörde will aber wohl auch selbst Klarheit über die Anzahl der Betroffenen gewinnen. Wie das Abendblatt berichtete, liegt die Zahl der Eltern, die von den Bezirken bislang als neue Höchstsatz-Zahler eingestuft werden, um ein Vielfaches höher als die offizielle Prognose. Die lautete stets, die maximale Erhöhung um 100 Euro monatlich werde nur drei bis fünf Prozent der Eltern betreffen. Daraufhin räumte die Behörde ein, dass man mit Hochrechnungen danebenliegen könne.

+++ Das sagen Betroffene zu den Kita-Gebühren +++

An der Erinnerungsaktion beteiligt sich auch der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA). Dieser betonte jedoch, dass man die Auffassung des Senats, dass nur fünf Prozent der Eltern betroffen seien, trotz des gemeinsamen Appells nicht teile. "Wir wollen wissen, wie viel Geld dem Senat durch die Erhöhung schlussendlich zur Verfügung steht, um unsere Forderungen geltend zu machen", sagte LEA-Sprecherin Claudia Wackendorf. Das seien die Rücknahme der Erhöhung oder zumindest eine Anpassung der Beitragstabellen. Sollten mehr Eltern vom Höchstsatz betroffen sein, müsste man die Struktur der Gebühren überdenken, sodass man bei den prognostizierten fünf Prozent lande.

Ob die Kita-Gebühren unter dem künftigen Bürgermeister Christoph Ahlhaus ganz gekippt werden, dazu äußerte sich die Sozialbehörde erneut nicht. Es hieß aber, man stehe den Forderungen des LEA nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber.