Bei dem Streit zwischen Bülent Ciftlik und dem “Spiegel“-Autor Gunter Latsch könnte der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete als Sieger hervorgehen.

Etappensieg für Bülent Ciftlik: Bei der Verhandlung des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten gegen den "Spiegel"-Autor Gunter Latsch vor der Pressekammer des Landgerichts machte der Vorsitzende Richter Andreas Buske eines ganz deutlich: "Wir halten die Klage für aussichtsreich." Den Streitwert legte das Gericht auf 60 000 Euro fest.

Ciftlik hatte unter anderem wegen der Berichterstattung des "Spiegels" über den Stimmzettelklau bei der SPD auf Unterlassung geklagt und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dem Nachrichtenmagazin ist es seitdem verboten, "den Verdacht zu erwecken, der Kläger (Bülent Ciftlik, Anm. d. Red.) sei an dem Diebstahl der Briefwahlstimmen im Februar 2007 beteiligt gewesen".

Dies ist nach Meinung des Gerichts geschehen. In der mündlichen Verhandlung am Freitag sagte Buske: "Der Verdacht wird unserer Auffassung nach sehr deutlich erweckt." Die Frage, die sich das Gericht gestellt hat, ist, ob die Regeln der "zulässigen Verdachtsberichterstattung" eingehalten worden seien oder nicht. Zumindest nach derzeitiger Aktenlage sieht das Gericht dies nicht.

Der Verdacht gegen Bülent Ciftlik habe sich vom ersten Aufkommen bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung verändert. Nachdem eine polizeiliche Ermittlung gegen unbekannt ohne Ergebnis eingestellt worden ist und auch eine parteiinterne Untersuchungskommission keinen Täter ermitteln konnte, sei die Berichterstattung, die diesen Verdacht weiter aufrechterhält, dafür aber nicht einen "Mindestbestand an Beweisen" liefere, nicht zulässig. Die "Sorgfaltspflicht für die Presse" sei in einem solchen Fall "besonders hoch anzusiedeln", so der Vorsitzende Richter.

Die Gegenseite hat nun noch einmal die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu beziehen und auf einen Schriftsatz zu antworten. Am 7. Mai will das Gericht sein Urteil verkünden - wie es derzeit aussieht, wohl zugunsten Ciftliks. Tatsächlich ist dies erst der Auftakt. Die für Ciftlik wohl sehr viel wichtigere Verhandlung beginnt am 16. April vor dem Amtsgericht St. Georg. Dort muss sich Ciftlik der Anklage wegen Vermittlung einer Scheinehe stellen. In diesem Zusammenhang ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen Ciftlik wegen des Verdachts der "Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens". Er soll Polizeivermerke gefälscht haben, in denen zwei Parteigenossen bezichtigt werden, ihn bei der Justiz wegen der Vermittlung der Scheinehe angeschwärzt zu haben. Ciftlik bestreitet alle Vorwürfe als haltlos und will dies vor Gericht auch beweisen.