Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des gemeinnützigen Trägers Jugendhilfe e. V. abgewiesen.

Hamburg. Aus für die geplanten Suchtkliniken im Bezirk Wandsbek: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Beschwerde des gemeinnützigen Trägers Jugendhilfe e. V. gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgewiesen. "Das bedeutet, dass wir diese Standorte nicht weiterentwickeln. Wir wollen von den Kaufverträgen zurücktreten", sagt Christine Tügel, Geschäftsführerin der Jugendhilfe.

Dahinter steckt ein handfester Streit: Der Verein wollte mit Unterstützung der Sozialbehörde und vier Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm zum Beispiel ein ehemaliges Polizeikrankenhaus in eine Suchthilfeeinrichtung umbauen. Eine Bürgerinitiative hatte sich dagegen gewandt mit der Begründung, Schüler von umliegenden Schulen würden gefährdet werden. Nach langen Debatten und einem runden Tisch hatte das Bezirksamt abgelehnt.

"Wir bedauern besonders, dass das Oberverwaltungsgericht sich auf eine formale Begründung zurückzog, wonach ein Anspruch auf Genehmigung der Suchthilfeeinrichtung im vorliegenden Eilverfahren nicht durchsetzbar sei", sagt Tügel. "Zu der Frage, ob die nachbarlichen Befürchtungen vor dem angeblichen Gefährdungspotenzial berechtigt und der Ablehnungsbescheid des Bezirksamts rechtmäßig ist, nahm das OVG keine Stellung."

Die Jugendhilfe sucht nun "einen Bezirk, der sich anders verhält als Wandsbek". Denn die Zeit dränge. "Die Konjunkturmittel müssen bis Ende kommenden Jahres oder etwas länger in Anspruch genommen werden", teilt der Verein mit. Bis wann genau, das werde gerade geprüft.

Der Bezirk Wandsbek wollte die Gerichtsentscheidung nicht kommentieren.