Wie alle Senatsmitglieder rechnete auch Bürgermeister Ole von Beust offenbar seit Jahren private Fahrten mit dem Dienstwagen falsch ab.

Hamburg. Es sind gut 240 Kilometer von Wien nach Klagenfurt, und man hört, gerade in den Alpen zwischen Bruck an der Mur und Knittelfeld soll die Strecke recht schön sein. Ob Hamburgs Bürgermeister die rund zweieinhalb Stunden Fahrt genoss, in der sein Chauffeur den Mercedes vorbei an den schneebedeckten Gipfeln lenkte, geht eigentlich niemanden etwas an. Es war ein privater Trip, den Ole von Beust (CDU) an eine Dienstreise nach Wien im April anschloss. Kosten für Fahrt und den Fahrer zahlte er nach offiziellen Angaben selbst. Und weil der Bürgermeister sowieso am liebsten Bahn fährt, reiste er anschließend mit dem Zug in die Hansestadt zurück.

Doch damit ist die Sache nicht erledigt. Denn wie alle Senatsmitglieder rechnete auch der Bürgermeister wohl seit Jahren private Fahrten mit dem Dienstwagen falsch ab. Zwar hält sich der ausstehende Betrag für die Kärnten-Reise in Grenzen: Etwa 30 Euro werden es sein, die der Bürgermeister nach Informationen des Abendblatts zurückzahlen muss. Diesel und Nutzungskosten, die laut Sonderregel aus dem Jahr 1964 anfallen, sobald sich ein Senatsmitglied privat, aber per Fahrzeug aus dem städtischen Fuhrpark mehr als 200 Kilometer von Hamburg entfernt.

Nun sprechen selbst Politgegner des Senatschefs nicht von böser Absicht oder Bereicherung. Der Senat teilt seinerseits mit, es handele sich um ein "Missverständnis". Schließlich erlaubt ein Steuergesetz von 1996 eine Abgeltung der Nutzungskosten über die Einkommenssteuer. Glaubt man das, hatten Hamburgs Regierungsmitglieder die Richtlinie aus dem Jahr 1964 schlicht und einfach vergessen.

Aber es war ja die CDU selbst, die in Sachen Dienstwagen die Messlatte hoch gehängt hat. Über Ulla Schmidt (SPD) brannte ein wahlkampfwirksames Feuerwerk ab, obwohl sie nicht gegen Regelungen verstoßen hatte. Außerdem, sagt SPD-Innenexperte Andreas Dressel, handelt es sich hier um den Umgang mit öffentlichen Mitteln, da geht es ums Prinzip. Mit Anfragen hat er die Fehler aufgedeckt, eine weitere Nachfrage soll nun die Namen aller Senatoren und Staatsräte liefern, die nachzahlen müssen: "Wir wollen den glasklaren Nachweis sehen, dass die Abrechnungsfehler behoben werden." Zudem könne sich der Senat nicht auf die Privatsphäre seiner Senatoren berufen. "Die Steuerzahler haben nach der jahrelangen Schlamperei Anspruch auf vollständige Information."

Die Debatte über Hamburger Dienstwagen war überhaupt entbrannt, weil Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) seinen Dienstwagen privat in Paris genutzt hatte. In diesem Fall war jedoch polizeilicher Schutz verordnet, womit die Abrechnung der Fahrtkosten laut Senat nicht zur Debatte stehe. Sprecherin Kristin Breuer versicherte, dass derzeit mögliche Nachzahlungen geprüft würden. "Auch wir wollen schnelle Aufklärung und eine Verbesserung der Regelung."