Debatte um Fahrt von Innensenator Christoph Ahlhaus nach Paris geht in nächste Runde. Diskussion um eine Richtlinie aus dem Jahr 1964.

Hamburg. Nach der Debatte um die Fahrt von Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) mit seinem Dienstwagen nach Paris hat der Senat "Missverständnisse" bei den Abrechnungen eingeräumt und darüber hinaus eine Änderung der Richtlinie aus dem Jahr 1964 angekündigt. "Soweit nachvollziehbare Zahlungsversäumnisse von Mitgliedern des amtierenden Senats vorliegen, werden die anfallenden Kosten zudem erstattet", sagte Senatssprecherin Kristin Breuer dem Abendblatt.

Das Kuriose: Innensenator Ahlhaus, der einer Dienstreise nach Frankreich einen privaten Urlaubstag angehängt hatte und somit die Debatte überhaupt auslöste, ist nach Angaben des Senats nicht von möglichen Rückzahlungen betroffen. Es seien derzeit fünf Fälle bekannt, in denen Senatoren möglicherweise nachzahlen müssen. "Es handelt sich um Beträge im zweistelligen Bereich", sagte Breuer. Ob weitere Verstöße vorliegen, würde derzeit in den jeweiligen Fachbehörden geprüft.

Laut der Richtlinie von 1964 müssen Senatoren private Fahrten mit Dienstwagen über 200 Kilometer extra abrechnen, auch wenn die Nutzung der Fahrzeuge bereits steuerlich abgegolten ist. Laut einer Änderung des Einkommen-steuergesetzes im Jahr 1996 ist jedoch eine pauschale Abrechnung für alle Fahrten gestattet. Der Innensenator etwa zahlt 700 Euro monatlich, damit er seinen Wagen privat nutzen kann. "Die beiden bestehenden Regelungen haben zu einer falschen Abrechnungspraxis geführt", sagte Breuer. Man sei der Ansicht gewesen, die monatlichen Zahlungen der Senatoren seien ausreichend. SPD-Innenexperte Andreas Dressel, der mit Anfragen die Fehler bei der Abrechnung aufgedeckt hatte, sagte: "Das alles ist ein klarer Fall von Schlamperei." Was der Senat lange bestritten habe, müsse er eingestehen: "Senatoren müssen ihre Privatfahrten nicht nur beim Fiskus, sondern auch gegenüber der Stadt ordentlich abrechnen - das ist offenbar bislang nicht passiert." Für die Neuregelung forderte Dressel eine "Klarstellung, die nicht zu neuen Privilegien auf Kosten des Steuerzahlers führt". Privatfahrten fernab des normalen Aktionsradius eines Hamburger Senators sollten auch zukünftig extra bezahlt werden.