Bürgerschaftsantrag der FDP-Opposition. Auch CDU begrüßt Aufnahme des Halbtagsunterrichts ins Schulgesetz. Kritik von Grünen und Linken.

Hamburg. In der Politik ist das beinahe ein Sechser im Lotto: Die FDP-Opposition hat einen Bürgerschaftsantrag zur Änderung des Schulgesetzes vorgelegt, dem die allein regierende SPD ohne Wenn und Aber zustimmen will. Üblicherweise verschwinden Vorstöße der Opposition mangels Mehrheit im Orkus des Parlamentsarchivs.

Wie berichtet, haben CDU und FDP die Sorge, dass die SPD langfristig alle Schulen zu Ganztagsschulen ausbauen könnte. Bereits zum Schuljahr 2013/14 sollen 197 der 204 Grundschulen ganztags arbeiten können - drei Viertel allerdings auf freiwilliger Basis. Weil Union und FDP die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Ganztags- und Halbtagsangboten wichtig ist, soll eine Klarstellung im Schulgesetz her, die das Recht auf Unterricht bis 13 Uhr dauerhaft festschreibt. Dieser Satz soll auf Wunsch der FDP in das Schulgesetz aufgenommen werden: "Die Behörde stellt sicher, dass ein regional ausgewogenes Angebot an Halbtagsbeschulung in zumutbarer Entfernung zum Wohnort besteht."

+++ Eine Entscheidung für die Eltern +++

+++ Ab 2013 flächendeckend Ganztagsschulen in Hamburg +++

Am Wochenende hatte Schulsenator Ties Rabe (SPD) bereits Zustimmung signalisiert. Jetzt zog die SPD-Fraktion nach. "Der FDP-Antrag ist eine richtige Klarstellung, die wir aufgreifen wollen", sagte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. "Es war und ist immer Anliegen der SPD-Fraktion, für Hamburgs Eltern Wahlfreiheit herzustellen", sagte SPD-Schulpolitiker Lars Holster. Nachholbedarf gebe es aber ganz klar in der Nachmittagsbetreuung, die Eltern in zunehmendem Maße wünschen.

Rabe sei "ein getriebener Senator", sagte Stefanie von Berg (Grüne). "Er verändert kurzfristig und ohne Not das Schulgesetz, faktisch ändert sich damit aber nichts." Für Linken-Fraktionschefin Dora Heyenn ist die Festschreibung der Halbtagsschule im Schulgesetz eine "bildungspolitische Forderung aus dem frühen 19. Jahrhundert". Der CDU-Schulexperte Robert Heinemann begrüßte den Schwenk der SPD, kritisierte aber, dass der bislang im Gesetz enthaltene Qualitätsanspruch an die Nachmittagsbetreuung nicht aufrechterhalten werden solle.