Anlass ist geplante Deckelung der Preise bei Neuvermietungen. Mieterhöhung auf maximal 20 Prozent über ortsübliches Niveau.

Hamburg. Zwischen dem Hamburger Senat und der Wohnungswirtschaft in der Stadt knirscht es gewaltig. Anlass ist eine geplante Bundesratsinitiative des SPD-geführten Senats. Sie hat unter anderem das Ziel, dass bei Neuvermietungen die Miete auf maximal 20 Prozent über das ortsübliche Niveau angehoben werden darf. Dafür soll der Paragraf 5 des Wirtschaftstrafgesetzes geändert werden.

"Wir greifen damit ein Ersuchen der Bürgerschaft auf", bestätigte Frank Krippner, Sprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Geplant sei, die Initiative im ersten Quartal 2013 in den Bundesrat einzubringen. Über einen Entwurf des Vorstoßes liefen noch Gespräche mit der Wohnungswirtschaft, denen die Behörde nicht vorgreifen wolle. Daher könne sie noch keine Einzelheiten nennen.

Die Initiative geht zurück auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom Frühjahr (das Abendblatt berichtete). Er sieht außer der Deckelung der Mietpreise bei Neuvermietungen auch vor, dass die Vermieter mindestens die Hälfte der Courtage übernehmen sollen. Ferner soll bei energetischen Sanierungen nur noch der Teil der Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen, der auch tatsächlich die Energiekosten senkt.

Der Grundeigentümerverband Hamburg lehnt vor allem die Mietpreisobergrenze kategorisch ab. "Das ist das völlig falsche Signal", sagte der Verbandsvorsitzende Heinrich Stüven dem Abendblatt und nannte mehrere Gründe für die Ablehnung. Erstens sei es angesichts der Wohnungsbauoffensive des Senats kontraproduktiv, den Vermietern immer neue Auflagen zu machen, die sie vom Bau neuer Wohnungen abhalten könnten. "Investieren dürfen sie, aber die Miete soll der Staat diktieren?", fragt Stüven. Das "Bündnis für Wohnen" zwischen Senat und Wohnungswirtschaft, das den Bau von 6000 Wohnungen pro Jahr forcieren soll, werde daran zwar nicht scheitern. "Aber wir haben ein zartes Pflänzchen, das langsam erblüht, und das sollte man nicht durch so eine Initiative gefährden", sagte der Verbandschef. Die gesamte Wohnungswirtschaft der Stadt sei über die geplante Initiative verärgert.

Zweitens gehe die Änderung eines Bundesgesetzes eindeutig zu weit, kritisierte Stüven: "Hier will der Senat aufgrund der Situation in einzelnen Stadtteilen die ganze Republik unter Quarantäne stellen und bundesweite Mietobergrenzen einführen." Drittens hat der Grundeigentümerverband auch juristische Bedenken gegen eine Gesetzesänderung. "Ich fürchte eine Flut von Prozessen, weil nach jeder Neuvermietung die Frage geklärt werden müsste, was eigentlich ,ortsüblich' ist." Auch verfassungsrechtlich sei der Vorstoß bedenklich.

Die Wohnungswirtschaft hoffe daher, dass der Senat seine Initiative noch einmal überdenke, sagte Stüven. Sein Credo: "Der beste Mieterschutz ist Wohnungsbau." Den solle der Senat fördern und nicht behindern.