Zwölf Ex-Häftlinge stehen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor Entlassung. Unterbringung ist noch offen.

Moorburg. Wird das Haus am Hafenrand dauerhaft zum Quartier für entlassene Sicherungsverwahrte? Zwölf Männer, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach zehnjähriger Sicherungsverwahrung unabhängig von ihrer Prognose entlassen werden müssen, sitzen derzeit noch im Maßregelvollzug oder in der Station für Sicherungsverwahrte in Fuhlsbüttel ein. Über ihre Zukunft herrscht weiterhin Unklarheit.

Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) hatte den Anwohnern in Moorburg bei der Präsentation des Plans, die jetzt noch in Jenfeld untergebrachten Männer in ihren Stadtteil umzusiedeln, versprochen, dass nie mehr als drei Sicherungsverwahrte in dem für sie vorgesehenen Haus wohnen werden. Doch sollen die weiteren zu entlassenden Ex-Häftlinge ebenfalls nach Moorburg?

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+++ "Warum immer Moorburg?" +++

Bis zum Jahr 2024 werden in Hamburg Sicherungsverwahrte aufgrund des EGMR-Urteils entlassen - egal, für wie gefährlich Gutachter sie noch halten. Unter ihnen sind fünf Täter, die wegen Totschlags zu langjährigen Haftstrafen und wegen der angenommenen Gefährlichkeit zu anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden waren. Ebenfalls fünf Sicherungsverwahrte waren wegen schwerer Sexualstraftaten verurteilt worden. Einer von ihnen hatte während einer Haftlockerung seine Nichte missbraucht, ein anderer fesselte eine 17-Jährige und verging sich eine Stunde lang an ihr. Ein Dritter hatte mehrfach Jungen angesprochen und misshandelt. Anfang 2013 soll erneut über eine Fortdauer seiner Verwahrung entschieden werden.

Noch im Oktober soll zudem erneut über einen Gefangenen entschieden werden, dessen Sicherungsverwahrung im Jahr 2016 ausläuft. Dem Mann, der wegen vieler Banküberfälle einsaß, bescheinigten Experten bislang, nicht geeignet für psychotherapeutische Maßnahmen zu sein. Im Jahr 2018 müsste ein Erpresser freigelassen werden, der eine Wohnungsgesellschaft um Millionen erleichtern wollte. Ihm bescheinigen Gutachter erhöhte Gefährlichkeit und dringenden therapeutischen Handlungsbedarf. Er widersetze sich jedoch allen Therapieversuchen.