Hamburg. An diesem speziellen Feiertag müssen Geschäfte eigentlich geschlossen bleiben. Viele Bäckereien haben dennoch auf. Wie kann das sein?

„An Sonn- und Feiertagen geschlossen“: Das gilt für die meisten Geschäfte in Hamburg. An speziellen Feiertagen ist das sogar für alle Läden gesetzlich vorgeschrieben: Ostermontag, Pfingstmontag und am zweiten Weihnachtsfeiertag. Doch eine Umfrage des Abendblatts in Hamburg zeigt: Viele Bäcker machen trotzdem am Ostermontag auf. Wie kann das sein?

Die Antwort ist kompliziert. Wer wann sein Geschäft öffnen darf, und wer nicht, wird im Hamburgischen Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten festgelegt. Bestimmte Ausnahmen sind vorgesehen, etwa an Bahnhöfen und zu verkaufsoffenen Sonntagen oder wenn Geschäfte bestimmte Waren anbieten. Bäckereien beispielsweise verkaufen auch an Sonntagen frische Brötchen, und Blumenläden dürfen ebenfalls an Sonn- und Feiertagen öffnen.

Hamburg: Warum viele Bäckereien am Ostermontag öffnen dürfen

Ostermontag, Pfingstmontag und der zweite Weihnachtsfeiertag stellen jedoch eine Ausnahme dar: An diesen Tagen ist eine Ladenöffnung bzw. eine Öffnung von sogenannten Verkaufsstellen außer für Zeitungen und Zeitschriften gar nicht zugelassen. Allerdings gilt – wie so oft – auch in diesem Fall: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Viele Bäckereien gelten rechtlich nämlich gar nicht als Verkaufsstellen und fallen damit auch nicht unter das Ladenöffnungsgesetz. Denn die Filialen, vor allem von großen Ketten, haben Sitzplätze und Tische. Und dass Menschen das Bewirtungsangebot und die Sitzgelegenheiten nutzen, reicht aus, damit aus einer Bäckerei eine Gaststätte wird. Damit dürfen diese Bäcker ihre Waren auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig verkaufen.

Ostern 2024 in Hamburg: Bäckereien mit Sitzgelegenheiten sind Gaststätten

Das entschied der Bundesgerichtshof 2019, nachdem ein bayerischer Bäcker verklagt worden war, weil er außerhalb der Schlusszeiten und an einem Pfingstmontag seine Waren verkauft hatte. Das Gericht beschloss: Sitzgelegenheiten sind ausreichend, um die Bäckerei als Gaststätte zu bewerten. Auch wenn die meisten Kunden die Backwaren zum Mitnehmen kaufen. Damit fallen die Bäckereien unter das Gaststättengesetz des Bundes, das neben anderen Bundesländern auch in Hamburg gilt.

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Das Ladenöffnungsgesetz sieht zudem einige weitere Ausnahmen vor: Neben Sondergenehmigungen für Sonntagsöffnung im Zuge von bestimmten Veranstaltungen, die von den Bezirksämtern ausgestellt werden können, gibt es auch Ausnahmen für Verkaufsstellen in bestimmten Ausflugsgebieten. Dort dürfen zwischen März und Oktober bestimmte Waren ebenfalls an Sonn- und Feiertagen angeboten werden. Zu diesen Gebieten gehören etwa Planten un Blomen, der Rathausmarkt, die Landungsbrücken, der Elbwanderweg und die Insel Neuwerk.