Berlin. Mit mehreren Milliarden Euro hat Deutschland die Lufthansa in der Corona-Pandemie unterstützt. Die Konkurrenz klagte – mit Erfolg.

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Genehmigung eines Großteils der staatlichen Corona-Hilfen für die Lufthansa durch die EU-Kommission als nichtig verworfen. Der Brüsseler Behörde seien bei ihrer Prüfung „mehrere Fehler unterlaufen“, erklärte das Gericht in Luxemburg am Mittwoch. Konkurrenten der Lufthansa sei dadurch womöglich Schaden entstanden.

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket.

Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben.

Lufthansa-Rettung: Konkurrenz klagte

Die Entscheidung betrifft einen Teil (sechs Milliarden Euro) des staatlichen Hilfspakets für die Fluggesellschaft in Gesamthöhe von neun Milliarden Euro. Die Kommission hatte dafür im Rahmen der Sonderregelung wegen der Pandemie ohne ein formelles Prüfverfahren grünes Licht gegeben. Die Konkurrenz-Airlines Ryanair und Condor klagten gegen diesen Beschluss.

Das EU-Gericht entschied nun, dass die Kommission auch in den Pandemie-Sonderregelungen „vorgesehene Voraussetzungen und Anforderungen missachtet hat“. Zugleich bestehe die Möglichkeit, dass die staatlichen Hilfen aufgrund der direkten Konkurrenzstellung, „die Wettbewerbsstellung der Klägerinnen auf dem Markt für Passagierluftverkehr spürbar“ beeinträchtigt habe.

EU-Gericht: Kommission hat Fehler gemacht

Unter anderem habe die Kommission nicht geprüft, ob die Lufthansa sich das Geld nicht auf den Kapitalmärkten hätte beschaffen können, erklärte das Gericht weiter. Auch habe die Kommission eine „beträchtliche Marktmacht“ der Lufthansa an bestimmten Flughäfen ohne ausreichende Begründung verneint und Bedingungen akzeptiert, die einen wirksamen Wettbewerb gefährden könnten.

Schließlich sei auch nicht sichergestellt gewesen, dass die Lufthansa die staatlichen Beteiligungen so schnell wie möglich wieder zurückkauft. Inzwischen ist dies allerdings vollständig geschehen. Die Lufthansa hatte bereits im November 2021 mitgeteilt, alle in Anspruch genommenen Corona-Finanzhilfen zurückgezahlt zu haben.

In erster Instanz hob das EuG die Genehmigungsentscheidung der Kommission nun als nichtig auf. Deutschland kann hiergegen noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Gleichzeitig könnte die EU-Kommission ihre Begründung nachbessern.

Die Lufthansa wies in einer ersten Reaktion darauf hin, dass die Hilfen bereits zurückgezahlt und die Stabilisierung vollständig beendet sei. Man werde das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. (afp/dpa)