Berlin. Die Gaspreise steigen und die monatlichen Zahlbeträge werden von vielen Anbietern erhöht. Der Zählerstand kann beim Sparen helfen.

Die Gaspreise steigen und plötzlich liegt eine Kostenerhöhung vom Energieversorger im Briefkasten. In der derzeitigen Energiekrise kann das heißen: Der Gaspreis wird mehr als verdoppelt. Mit einem kleinen Trick können Sie aus Ihrer Rechnung noch ein paar Euro rausschlagen.

Zuerst einmal sollte Sie die Gasrechnung auf Fehler kontrollieren. Wurde der Preis für die Verbrauchseinheit richtig berechnet? Ist der Zählerstand richtig? Falls ein Fehler auftaucht, sollten Sie dem Anbieter diesen möglichst zeitnah und ausführlich darlegen – am besten per Einschreiben. Wichtig ist außerdem, dass sie trotzdessen zunächst die Rechnung begleichen.

Höhere Gaspreise: Zählerstand vor Preisanstieg ablesen

Doch auch ohne Fehler sollten Sie vor der Preiserhöhung unbedingt handeln: Hat der Gasanbieter ein Stichdatum festgelegt, zu dem Preise steigen, sollten Sie am Tag vorher den Zählerstand abgelesen. Danach teilen Sie dem Anbieter den Zählerstand mit, damit eine korrekte Abrechnung erfolgt. Andernfalls schätzt der Versorger Ihren Verbrauch. Das kann dazu führen, dass Sie am Ende mehr zahlen – allerdings dürfen Schätzungen nur in Ausnahmefällen der Rechnung zu Grunde gelegt werden.

Bei den meisten Anbietern können Sie den Zählerstand per Onlineportal, Telefon oder Brief angeben. Wie das genau geht, steht im Brief des Anbieters. Zum Übermitteln des Zählerstandes haben Kunden und Kundinnen in den meisten Fällen zwei Wochen Zeit.

Beachten Sie bei Gas außerdem, dass der Zähler Kubikmeter misst, aber in Kilowattstunden abgerechnet wird. Multiplizieren Sie die Kubikmeter mit zehn, dann erhalten sie in etwa die Zahl der Kilowattstunden. Bei Zweifeln zu der Rechnung oder dem Zählerstand können Sie sich auch an die Energieberatung Ihrer Verbraucherzentrale wenden.

Gaspreise: Zu starke Erhöhung – was dann?

Möglich ist auch, dass der Anbieter die Gaspreise nicht verdoppelt werden, sondern vervierfacht. Das liegt an kurzfristigen Verträgen, die der Anbieter mit dem Lieferanten hat. Um aus diesem Preisboom rauszukommen, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Gut zu wissen: Auch ohne Vertrag wird Ihnen der Gashahn nicht abgedreht. Heizkosten fallen unter die Grundversorgung, werden ohne Vertrag von einem Grundversorger der Region geliefert. Diese stelle der Versorger zur Verfügung, der vor Ort die meisten Haushalte beliefert. Verbraucherschützern zufolge kann das angesichts der Preisexplosion für viele Kunden und Kundinnen die beste Option sein. Allerdings ist der Tarif der Grundversorgung mit einer sechswöchigen Preisgarantie verbunden, danach können die Kosten sehr schnell und sehr hoch steigen.

Wenn die Gaspreise zu teuer sind, können Sie im Notfall auch den Verbraucherschutz der jeweiligen Region um Hilfe bitten. Ansonsten hilft gegen die hohen Gaspreise aktuell nur, möglichst sparsam zu leben. (fmg)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.