Hamburg. Dem neuen Fahrdienst droht Ärger: Ein Taxiunternehmer will Entzug der städtischen Genehmigung vor Gericht erzwingen.

Gut 60 Stunden durfte sich Ivica Krijan, Taxiunternehmer aus Eimsbüttel, fühlen wie der vorläufige Sieger im rechtlichen Tauziehen mit der Stadt über den Fahrbetrieb von Moia. Am Freitag, um 17.05 Uhr, erreichte ihn ein Fax des Verwaltungsgerichts. Ein Beschluss mit nur wenigen Sätzen, aber die hatten es in sich: Demnach entfalte Krijans Widerspruch gegen die städtische Genehmigung für den Fahrbetrieb von Moia vom 25. April 2018 „aufschiebende Wirkung“. Diesen Beschluss zugrunde gelegt, hätten die Räder der neuen Shuttles am Montag stillstehen müssen.

Trotzdem startete Moia, wie geplant, am Montagmorgen. Hat die Stadt sich über den Gerichtsbeschluss hinweggesetzt? Anfrage bei der Verkehrsbehörde: Die Verkehrsgewerbeaufsicht, so Sprecher Christian Füldner, habe am Freitag Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht eingelegt und – noch wichtiger – am Montagmorgen wegen Eilbedürftigkeit den „sofortigen Vollzug“ der ursprünglichen Genehmigung für Moia angeordnet. Dies sei möglich, wenn ein überwiegendes Interesse des Begünstigten oder ein überwiegendes öffentliches Interesse festgestellt werde, so Füldner. Beide Gründe seien in diesem Fall bejaht worden. „Deshalb entfällt hier die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs“, so Füldner.